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1. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 247

1873 - Essen : Bädeker
247 b. h. kein neues Gesetz kann endgültig zu Stande kommen, ohne die Zu- stimmung des Königs und der Leiden Kammern, welche seit 1855 aus einem „Herrenhause" und einem „Hause der Abgeordneten" bestehen. Für die Provinzen stnd berathende Versammlungen (Provinzialstände) angeordnet, und die bürgerlichen Gemeinden werden nach den bestehenden Gemeindeordnungen verwaltet. Schon im Jahre 1849 hatten die Leiden Fürsten von Hohen- zollern dem Könige von Preußen ihr Land, das Stammland des Königshauses, abgetreten, und am 23. August 1851 wurde demselben dort auf dem hochgelegenen Stammschlosse gehuldigt. Zum Gedächtniß dessen stiftete der König den hohenzollern'schen Hausorden mit der Aufschrift: „Vom Fels zum Meer!" Im Herbste 1857 befiel den König ein Gehirnleiden, von welchem er nicht wieder genas. Er sah sich daher genöthigt, die Regierung seinem ältesten Bruder, dem Prinzen von Preußen, zu übertragen, welcher von nun an den Titel „Prinz-Regent" führte und „im Namen des Königs" regierte. Am 2. Januar 1861 endete ein sanfter Tod die langen und schweren Leiden des Königs. Am 7. Ja- nuar wurde die sterbliche Hülle desselben — wie er es vorher ge- wünscht hatte — in der von ihm erbauten „Friedenskirche" bei Sanssouci'beigesetzt. L6. Wilhelm I., König von Preußen. (1861.) Da Friedrich Wilhelm Iv. keine Kinder hinterließ, so folgte ihm auf dem Throne der Prinz-Regent als König Wilhelm I. Gleich beim Antritt seiner Regierung, am 7. Januar 1861, erließ der König eine Ansprache an sein Volk. Darin sagte derselbe unter Anderm: „Dem Könige" (Friedrich Wilhelm Iv.), „der so Großes zu begründen wußte, gebührt ein hervorragender Platz in der glorreichen Reihe der Monarchen, welchen Preußen seine Größe verdankt, welche es zum Träger des deutschen Geistes machten. Dies hohe Vermächtniß meiner Ahnen will ich getreulich wahren. Mit Stolz sehe ich mich von einem so treuen und tapfern Volke, von einem so ruhmreichen Heere umgeben. Meine Hand soll das Wohl und das Recht Aller in allen Schichten der Bevölkerung hüten, sie soll schützend und fördernd über diesem reichen Leben walten. — Ich will das Recht des Staats befestigen und ausbauen und die Institutionen, welche Friedrich Wil- helm Iv. ins Leben gerufen hat, aufrecht erhalten. Treu dem Eide, mit wel- chem ich die Regentschaft übernahm, werde ich die Verfassung und die Gesetze des Königreiches schirmen. Möge es mir unter Gottes gnädigem Beistände gelingen, Preußen zu neuen Ehren zu führen! Meine Pflichten für Preußen fallen mit meinen Pflichten für Deutschland zusammen. Als deutschem Fürsten liegt mir ob, Preußen in derjenigen Stel- lung zu kräftigen, welche es vermöge seiner ruhmvollen Ge- schichte, seiner entwickelten Heeres-Organisation unter den deutschen Staaten zum Heile Aller einnehmen muß." — Ja — „zum Heile Aller" — mußte Preußen unter den deutschen Staaten eine andere Stellung einnehmen als bisher. Denn der deutsche Bund hatte in dem halben Jahrhundert seines Bestehens sich stets un-
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