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1917 -
Breslau
: Hirt
- Autor: Hirt, Ferdinand
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Regionen (OPAC): Provinz Brandenburg
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
- Konfession (WdK): Evangelisch-Lutherisch
104
Geschichte.
I
Generaldirektorium eingehen. Dafür verteilteer die Regierungsgeschäfte für das
ganze Reich unter fünf Fachminister: Minister des Innern, der Finan-
zen, des Auswärtigen, des Krieges und der Justiz snechtspflegej. Das
Ministerium des Innern hatte damals auch für Kirchen- und Schulwesen, für Land-
wirtschaft, Handel und Gewerbe zu sorgen. Für die einzelnen Provinzen wurden
statt der bisherigen Kriegs- und Domänenkammern die „Regierungen"
eingeführt. Die Rechtspflege wurde überall von der Staatsver-
waltung getrennt. Die Regierungen erhielten große Selbständigkeit und
nahmen den Ministerien viel Arbeit ab. Das Land wurde in Provinzen geteilt,
jede Provinz zerfiel in Regierungsbezirke. An der Spitze jeder Provinz stand
ein Oberpräsident. Der oberste Beamte eines Regierungsbezirks hieß Regie-
rungspräsident. Diese Einrichtungen bestehen mit einigen Abänderungen
noch bis auf den heutigen Tag.
c) Einführung der Städteordnung. Die Bürger der Städte hatten
bisher auf die Verwaltung ihrer städtischen Angelegenheiten wenig Einfluß ge-
habt. Die Bürgermeister wurden vom Könige ernannt, der besonders ehemalige
Offiziere berücksichtigte, die von der Verwaltung wenig verstanden und auf die
Wünsche der Bürgerschaft nicht genug Rücksicht nahmen. Am 19. November 1808
erließ der König auf Steins Rat die „Ordnung für sämtliche Städte der
preußischen Monarchie", kurz die „Städteordnung" genannt, die den
Städten das Recht der Selbstverwaltung brachte. Der Staat behielt sich nur
die oberste Aufsicht über Die Rechtspflege und in großen Gemeinden die Polizei
vor. Fast alle Einrichtungen, die damals für die Selbstverwaltung der Städte
getroffen wurden, bestehen noch heute (vgl- S. 119). Die Städteordnung war
für das Aufblühen der Städte von größter Bedeutung; denn sie weckte im Bürger-
tum Teilnahme an den Angelegenheiten der Stadt, Tatkraft, Gemeinsinn und
Opferfreudigkeit.
30. Hardenberg.
31. Freiherr vom Stein.