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1. Ferdinand Hirts Neues Realienbuch für die Provinz Brandenburg - S. 104

1917 - Breslau : Hirt
104 Geschichte. I Generaldirektorium eingehen. Dafür verteilteer die Regierungsgeschäfte für das ganze Reich unter fünf Fachminister: Minister des Innern, der Finan- zen, des Auswärtigen, des Krieges und der Justiz snechtspflegej. Das Ministerium des Innern hatte damals auch für Kirchen- und Schulwesen, für Land- wirtschaft, Handel und Gewerbe zu sorgen. Für die einzelnen Provinzen wurden statt der bisherigen Kriegs- und Domänenkammern die „Regierungen" eingeführt. Die Rechtspflege wurde überall von der Staatsver- waltung getrennt. Die Regierungen erhielten große Selbständigkeit und nahmen den Ministerien viel Arbeit ab. Das Land wurde in Provinzen geteilt, jede Provinz zerfiel in Regierungsbezirke. An der Spitze jeder Provinz stand ein Oberpräsident. Der oberste Beamte eines Regierungsbezirks hieß Regie- rungspräsident. Diese Einrichtungen bestehen mit einigen Abänderungen noch bis auf den heutigen Tag. c) Einführung der Städteordnung. Die Bürger der Städte hatten bisher auf die Verwaltung ihrer städtischen Angelegenheiten wenig Einfluß ge- habt. Die Bürgermeister wurden vom Könige ernannt, der besonders ehemalige Offiziere berücksichtigte, die von der Verwaltung wenig verstanden und auf die Wünsche der Bürgerschaft nicht genug Rücksicht nahmen. Am 19. November 1808 erließ der König auf Steins Rat die „Ordnung für sämtliche Städte der preußischen Monarchie", kurz die „Städteordnung" genannt, die den Städten das Recht der Selbstverwaltung brachte. Der Staat behielt sich nur die oberste Aufsicht über Die Rechtspflege und in großen Gemeinden die Polizei vor. Fast alle Einrichtungen, die damals für die Selbstverwaltung der Städte getroffen wurden, bestehen noch heute (vgl- S. 119). Die Städteordnung war für das Aufblühen der Städte von größter Bedeutung; denn sie weckte im Bürger- tum Teilnahme an den Angelegenheiten der Stadt, Tatkraft, Gemeinsinn und Opferfreudigkeit. 30. Hardenberg. 31. Freiherr vom Stein.
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