1902 -
Breslau
: Hirt
- Autor: Seydlitz, E. von
- Hrsg.: Tromnau, Adolf
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Regionen (OPAC): Posen
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E. Bevölkerung.
Handwerker und Kleinbauern ansässig zu machen. Die Anstalt ist mit 34 Waisen-
kindern eröffnet, aber für 70—80 eingerichtet. Mit der Anstalt ist das
„Grütterhaus"1 verbunden, eine Leipziger Stiftung für deutsche Lehrerwaisen
(Knaben), und eine landwirtschaftliche Winterschule. Zu der Waisenanstalt
gehören 60 Morgen Ackerland und Wiesen und ein Park von 36 Morgen.
3. Verwaltung. Die Ansiedlungskommission hat ihren Sitz in der Stadt
Posen. An der Spitze derselben steht ein selbständiger Präsident, dem ein
Verwaltungskörper von 16 Oberbeamten und zahlreichen Sekretären, Land-
messern, Kanzlisten und untern Beamten unterstellt ist, außerdem 3 landwirt-
schaftliche Sachverständige und das Ansiedlerauskunftsbureau. Der Staat ist
durch einen Unterstaatssekretär und die einzelnen Ministerien durch Kommissare
vertreten. Die Ansiedlungskommission gliedert sich in Abteilungen, welche
den Ankauf, die Aufteilung und Verwaltung der Güter leiten.
5. Staatliche Verwaltung 2.
1. Provinzialbchördeu. An der Spitze der Provinzialverwaltung steht
der Oberpräsident, der seinen Sitz in Posen hat. Ein Oberpräsidialrat,
eine Anzahl von Räten und Hilfsarbeitern sind ihm beigegeben. Sie teilen
unter sich die Geschäfte nach seinen Anweisungen. Zur Mitwirkung bei der
allgemeinen Landesverwaltung besteht der Provinzialrat. Derselbe setzt sich
aus dem Oberpräsidenten als Vorsitzenden, einem vom Minister des Innern
ernannten höheren Verwaltungsbeamten und fünf Mitgliedern zusammen, die
vom Provinzialausschuß ans der Zahl der zum Provinziallandtage wählbaren
Provinzialangehörigen gewählt werden.
Der Oberpräsident leitet alle Verwaltungssachen, welche die ganze
Provinz angehen. Ihm sind unterstellt die beiden Bezirksregierungen,
das Provinzialschulkollegium, das Medizinalkollegium, die Pro-
vinzialsteuerdirektion, die Generalkommission zur Regelung grund-
herrlicher und bäuerlicher Verhältnisse für Posen und Westpreußen mit dem
Sitze in Brvmberg, die Rentenbank für die Provinz Posen, die Land-
schaftlichen Kreditinstitute, die Meliorationsangelegenheiten der
Provinz und der Provinzialverband.
Der Provinzialverband (Provinziallandtag und Provinzialausschuß)
ist das Organ der Selbstverwaltung in der Provinz. Unter seiner Leitung
stehen alle Angelegenheiten, die nicht unmittelbar staatlich sind, als Chanssee-
ban, Wegebau, Armenwesen, Taubstummen-, Blinden- und Irrenanstalten, die
landwirtschaftlichen Schulen, das Korrigendenwesen, die Landeskulturrenten-
bank, die Provinzialhilfs- und Darlehnskassen, Versicherungsanstalten, die
Provinzialfeuersozietät, das Provinzialmnsenm n. a. m.
Ter Provinziallandtag (50 Mitglieder) tagt alle zwei Jahre in Posen.
Zum Zwecke der Verwaltung der Angelegenheiten des provinzialständischen
1 Benannt nach dem 1807 auf einer Fahrt von Schweb nach Terespol ums Lebe»
gekommenen Lehrer Grütter.
- Nach dem Landesverwaltungsgesetz vom 30. Juli >883, den gesetzlichen Zusatz-
bestimmungen vom l0. Mai 1880 und spätere Verordnungen.