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1. Heimatkundliches Lesebuch - S. 367

1912 - Danzig : Kasemann
367 5 obersten Ämter') und die Landkomture, diese und die Provinzialkapitel die Komture und die Pfleger. Die Eigennützigkeit des Gemeinwesens gegenüber den Einzelgliedern, die die Beamten ausdrücklich „mehr zu Dienern, denn zu Herren" stempelt, war folgerichtig noch schärfer den gewöhnlichen Brüdern gegenüber ausgeprägt: das Kapitel in den Statuten „vom Gehorsam" verlangt Demut, unbedingtes Gehorchen und „Brechen des eigenen Willens in allen Dingen". Die Wider- spenstigen sollen mit allen Mitteln zur Unterwerfung gebracht werden, „denn wenn man den Aufrührerischen Schonung angedeihen läßt, so wird die Kraft des Ordens geschwächt". Die Machtstellung des Ordens ist nächst Gottes Gebot die oberste Richtschnur. — Bedenkt man, wie wenig in damaliger Zeit der Gedanke der Unterordnung des Einzelnen unter das Interesse des Ge- meinwohls, der der eigentliche Staatsgedanke ist, mit weit über die Augenblicksbedürfnisse hinausgehenden Zielen namentlich in Deutschland noch an Boden gewonnen hatte, so versteht man, welche Sonderstellung die ritter- lichen Ordensgenossenschaften einnahmen. In ihnen waren infolge der Kon- zentration des gesamten Strebens der Einzelnen auf ein Ziel ungeheure Kraftmengen aufgespeichert, die da, wo es zu ihrer Auslösung kam, gewaltige Wirkungen ausüben mußten. — Auch die Kirche und die rein geistlichen Genossenschaften verlangten das unbedingte Jndienststellen der Einzelkraft; sie waren aber gerade in der höchsten Bltitezeit die geschworenen Feinde des Staatsgedankens, und eben jetzt hatten die in der Bildung begriffenen Nationalstaaten gegen die Machtbestrebungen der Kirche von neuem das Schwert erhoben, das der ermatteten Hand der Staufer entsunken war. Eine Erziehung zum Staatsgedanken konnte also von der Kirche trotz ihrer den staatlichen sehr verwandten Organisationsgrundsätze nicht ausgehen, sie er- kannte nur einen Machthaber über den Völkern an: sich selbst. Die ritter- lichen Ordensgenossenschaften dagegen waren zu Dreiviertel weltliche Or- ganisationen, zu Kampf und harter Kolonisatorenarbeit bestellt und trotz des mönchischen Charakters ihres täglichen Lebens von durchaus militärischem, eroberungssüchtigem Geiste beseelt. Mit diesen weltlichen Zügen im Verein mußte die bedingungslose Unterordnung des Einzelnen unter die Interessen des Gemeinwesens, die rücksichtslose Ausnutzung aller Kräfte für die Zwecke des Ganzen notwendig zum Staatsgedanken hinführen. Stark gefördert wurde diese Tendenz durch das Bedürfnis der Ritter- orden nach dem Besitz größerer Landesherrschaften. Er wurde für sie zur Lebensbedingung, ihre Machtstellung hing wesentlich von der Größe ihres Besitzes, der Quelle ihrer Einkünfte, ab. Allerorten waren sie daher eifrig bemüht, ihn zu mehren. Im Anfang waren es vorwiegend Zu- wendungen mildtätiger und um ihr Seelenheil besorgter Menschen, die den Besitz der Orden ausmachten; sobald aber einiger Wohlstand erreicht war, sich Die ö obersten Gebietiger waren die nächsten Gehilfen des Meisters; nach ihm nahm den höchsten Rang in Friedenszeiten der Großkomtur ein, im Kriege der Marsch all. Der Spittler chatte das Hospitalwesen, der Drapier die Bekleidung und Ausrüstung, der Treßler die Finanzen unter sich. Land me ist er hieß der Verwalter jedes größeren nicht im^ Gebiet des Hanpthauses liegenden Bezirks; Komtur der Vorsteher eines größeren „Hauses" (Burg) mit dem dazugehörigen Gebiet. Was der Stellung dieser Beamten be- sondere Stärke verlieh, war die Vereinigung des obersten Verwaltungsbeamten und des obersten militärischen Befehlshabers in einer Person. Ihre Selbständigkeit und Macht- befugnis waren außerordentlich groß. Heimatkunde, Ii. Teil. 24
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