1912 -
Danzig
: Kasemann
- Autor: ,
- Hrsg.: Gehrke, Paul, Schwandt, Wilhelm, Preuß, H., Hecker, Robert
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten, Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten, Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Höhere Schule, Seminar, Präparandanstalt, Mittelschule, Volksschule
- Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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Besitz und Herrschaft. Somit hatte die scheinbar so einschneidende Verände-
rung der Gesamtlage in Wirklichkeit für die Weiterentwicklung des Ordens
wenig zu bedeuten; die seine Geschichte tragenden Bewegungen kommen
nur quantitativ in Betracht: wesentlich ist nicht, welcher Art die Kraft
war, die hinter dem Orden stand, sondern ob sie genügend Wucht und Zähig-
keit besaß, um nachhaltige Wirkungen zu verbürgen. Bisher hatte es an
dieser Vorbedingung gefehlt: im Morgenland war die Bewegung, deren Vor-
kämpfer die Ritterorden gewesen waren, ins Stocken geraten, die Orden
schwebten in der Luft; die deutsche Kaisergewalt, die eben begonnen hatte,
den Deutschen Orden in ihrem Interesse zu fördern, war am Zusammen-
brechen,- in Ungarn war der gewaltsame Germanisierungsversuch der deutschen
Ritter zu vereinzelt unternommen worden, um für sie Erfolge von Dauer
zu haben. Die einzig brauchbare Operationsbasis fand der Orden erst in
der schon seit dem 9. Jahrhundert mit unverminderter Kraft im Gang be-
findlichen Germanisierung des mitteleuropäischen Ostens, in die er zu rechter
Zeit auf das günstigste vorgebildet eintrat, die ihn emportrng und ihm
durch stets erneute Kräftezufuhr das Durchhalten in dem nun folgenden
Kampf auf Leben und Tod ermöglichte. Nur im Rahmen dieser Bewegung
kann daher die Entwicklung des Ordensstaates an der Ostsee betrachtet werden.
Gleich die ersten Verhandlungen mit dem polnischen Herzog Konrad von
Kujawien und Masowien wegen Preußens gaben dem Hochmeister Hermann
von Salza Veranlassung, eine in Ungarn eben erst gemachte Erfahrung
nutzbringend zu verwerten. Es hatte sich dort gezeigt, daß der Orden trotz
aller Versprechungen seines Besitzes nicht sicher war, so lange dieser noch in
irgend einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Landessürsten stand. Der
Hochmeister ruhte daher nicht eher, als bis er die weitgehendsten Zugeständnisse
in dieser Hinsicht erreicht und die landesherrliche Selbständigkeit des Ordens
nach den verschiedensten Seiten hin sichergestellt hatte. Das Ergebnis der
jahrelang sich hinziehenden Verhandlungen war endlich folgendes: Im Kulmer-
land und im Gebiet von Nestau war der Orden Landesherr. Über die
Natur des Grundbesitzes des Bischofs Christian, dem Teile des Kulmer-
landes gehörten, war nichts bestimmtes festgesetzt; der Bischof war früher
dort Untertan des Polenherzogs gewesen, es lag also nahe, daß der Orden
ihn ebenfalls als Untertan betrachtete. Im Preußenland mußte der Bischof
alles, was er besaß und erwerben würde, mit dem Orden im Verhältnis
von zwei zu eins und zu gleichen Rechten teilen. — Seine eigenen Erobe-
rungen in Preußen sollten dem Orden als dem unbestrittenen Landes-
herrn gehören. Weltlicher Oberherr über allen Ordensbesitz war allein der
Kaiser. Schon 1226, also noch vor Abschluß der Verhandlungen mit dem
Pvlenherzvg, hatte der Hochmeister von Kaiser Friedrich Ii. die wichtige
Urkunde von Rimini erwirkt, die dem Orden alles, preußische Land, das er
erwerben würde, als freies landesherrliches Eigentum übertrug mit allen
obrigkeitlichen Rechten, Zöllen und Steuern, mit Markt-, Münz- und Berg-
recht, voller Gerichtsbarkeit und gesetzgebender Gewalt. Diese Vorrechte, die
die Ordensregierung mit den Reichsfürsten auf eine Stufe hob, haben sich
die Hochmeister in späterer Zeit häufig von neuem bestätigen lassen. Ihrer
Reichspslicht genügte die Ordensregierung, ähnlich den Markgrafen früherer
Jahrhunderte, durch die Verteidigung der nordöstlichen Grenzmark des Reiches.
Andere unmittelbare Leistungen für das Reich sind von ihr von den Kaisern