Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Heimatkundliches Lesebuch - S. 419

1912 - Danzig : Kasemann
419 unter denen die Bestellung eines allgemeinen Gerichtes im Vordergründe stand, war nicht des Hochmeisters Art. Gleichzeitig gab die Einmischung des Papstes, der einen Legaten, den portugiesischen Bischof Ludwig von Selva, mit einer Visitation im Ordenslande, überdies mit der Beseitigung des wider päpstliches und kaiserliches Gesetz verstoßenden Preußischen Bundes betraut hatte, neuen Anlaß zu mancherlei Tagfahrten der Verbündeten, wie sie nicht minder auch dem Hochmeister Verlegenheit schuf. Gegen den Bund erklärte sich bald darauf auch König Friedrich Iii., um eben hierdurch den leiden- schaftlicheren Elementen des Bundes zum Sieg zu verhelfen, vor allem den großen Städten und der Kulmischen Ritterschaft, während der be- sonnenere Hans von Baysen des verräterischen Einvernehmens mit dem Orden bezichtigt wurde. Hochmeister und Bund gingen noch einmal den Kaiser an, in dessen Kanzlei man die werbende Kraft der Bestechungsgelder, von welcher Seite immer sie kamen, vollauf zu schätzen und zu belohnen wußte. Natür- lich genug, daß gerade dieser Wetteifer die Gemüter immer heftiger erbitterte, wie denn schon allein die Nachricht aufreizend wirkte, daß der Orden alle seine Untertanen als Leibeigene anspräche und gesonnen sei, dreihundert Rädelsführer im Lande hinrichten zu wollen. Endlich, am 1. Dezember 1453, sprach der Kaiser das Urteil: „Die von Ritterschaft, Mannschaft und von den Städten haben nicht billig de-n Bund getan noch zu tun Macht gehabt und sei derselbe Bund von Unwürden, Unkräften, ab und vernichtet." Der Orden hatte obgesiegt, der Spruch Friedrichs aber ward der Beginn seines Untergangs. Einst hatte ein Kaiser gleichen Namens, aber ein Hohenstaufe, ihm sein Land angewiesen; nun suchte ein Kaiser aus habsburgischem Geschlecht ihn im Besitze dieses Landes zu kräftigen, und er gab das Zeichen zu seinem Verlust. Wie im Jahre 1410 die Sentenz des Luxemburgers die Polen ins Land geführt hatte, so trieb die des Jahres 1453 die Stände Preußens zum Bunde mit Polen. Schon zu Anfang 1454 ward er vereinbart: „Weil Lande und Städte in Preußen von alten langen Jahren her durch mannig- faltige Gewalt und Unrecht bedrückt worden, so sind sie alle einträchtig zu Rate gekommen, solche Gewalt und Unbill von den Kreuzträgern ferner nicht zu dulden. Weil aber das Land Preußen von Alters her und die Herrschaft der Krenzträger daselbst aus der Krone Polens ausgegangen ist und die Kreuzträger selbst noch den König für einen Patron erkennen, so hat keiner billigeres Recht zu dem Lande als seine königliche Gnade. Deshalb haben alle Lande und Städte Preußens den König zu ihrem rechten Herrn erkoren und bitten ihn, daß er sie.wieder in seine Herrschaft und Beschirmung auf- nehmen und ihr Herr sein wolle, wie ihm solches mit Recht zusteht." König Kasimir Ii. willfahrte solchem Begehren. Ihn schreckte die Drohung der Bittsteller, davon zu ziehen und anderswo Rat zu suchen, „da man uns mit beiden Händen gern annehmen wird", mochten sie nun an Dänemark oder an Böhmen denken, zumal sie doch zu schwach waren auf eigenen Füßen zu stehen. Am 6. März 1454 stellte er die Bewohner Preußens unter seinen Schutz, nahm sie als seine Untertanen auf und gewährte ihnen, unter An- erkennung ihrer besonderen Privilegien, das gleiche Recht, gleiche Vorrechte und Privilegien wie seinen Polen. Jetzt war die Brücke des Verständnisses zwischen der Aristokratie der Ritter und der von Land- und Stadtherren abgerissen. Aller Augen klar war die Lage. Der Krieg war erklärt zwischen Orden und Preußischem Bund, zwischen Orden und Polen.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer