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1. Gesellschaftskunde - S. 82

1904 - Dresden [u.a.] : Müller-Fröbelhaus
>K 82 >!< scheiden. Kehrst du einst als Invalid heim aus dem Kriege fürs Vaterland, so wird dir ein Ruhe- und Schmerzensgeld gewährt. Auch an der Gesetzgebung des Reiches darfst du teilnehmen. Bei den Wahlen der Reichstagsabgeordneten wird auch deine Stimme gewissenhaft gezählt, ja du kannst selbst Abgeordneter werden, auf welcher Stufe der langen Reihe vom Kaiser bis zum Tagelöhner du auch stehen magst. Das folgende Kapitel mag dir das noch besser schildern. Xi. Die Teilnahme aller an der Verwaltung. 46. Der Bundesrat. Alle Bundesfürsten nehmen an den Reichsgeschäften teil. Der Kaiser lässt oft bei ihnen Umfrage halten, um die Meinung und Stellung der Staaten zu erfahren. Bei besonderen Anlässen kommen die Vertreter der Bundes- staaten in Berlin zur Beratung zusammen. Sie bilden den „Bundesrat“. Ohne dessen Genehmigung kann kein Gesetz erlassen werden. 47. Die Volksvertretung. Auch das Volk darf an der Ver- waltung teilnehmen. Und so ist es recht. Bedenken wir doch, wie fleissig es über und unter der Erde schafft. Die 58 Mill. Einwohner lassen sich durch 397 Abgeordnete vertreten. Sämtliche Abgeordnete tagen jährlich einige Wintermonate in Berlin. Sie bilden den Reichstag. Auch er muss befragt werden, ehe ein Gesetz zu stände kommen kann. So kann nun jeder tätigen Anteil nehmen am Geschick des Vaterlandes, sei er Fürst oder einfacher Arbeitsmann. Auch du darfst und sollst es dereinst. Es ist dein Recht, worauf du stolz sein sollst, aber auch deine Pflicht, die du nie versäumen darfst. 48. Deine Stellung zum Vaterlande überhaupt. Du sollst einst Hand anlegen, dein Deutschland immermehr zu heben und zu bessern. Denke niemals, dass dies durch wüstes Schimpfen möglich sei. Wenn du einst selbst mit hilfst, wirst du er- kennen, dass Tadeln leicht, Bessermachen aber schwer ist. Bist du arm und möchtest hadern mit deinem Geschick, so bedenke, dass schon vieles gebessert und zum Guten gewendet worden ist. Bist du reich, so hilf gern und freudig die Lasten des Reiches nach deinem Vermögen mit tragen (Tod. 4, 9). Bedenke immer: Was du hast, es ist zum Teil ein Geschenk der Gesamtheit. Was du ererbt hast, ist dein; was du erworben hast durch Fleiss und Geschick, erst recht. Aber es ist nie ganz dein. Alle 58 Millionen deutscher Brüder und Schwestern haben mit zu deinem Wohle beigetragen. So bist du verpflichtet vor deinem Gott, vor Kaiser und Reich, nach bestem Wissen und Gewissen, nach allen Kräften und allem Vermögen zum Heil und Segen aller bei- zusteuern.
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