1889 -
Breslau
: Hirt
- Autor: Seydlitz, E. von
- Hrsg.: Tromnau, Adolf
- Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Regionen (OPAC): Posen
22
Landeskunde der Provinz Posen.
4. Staatliche Verwaltung.
a) Behörden. An der Spitze der Verwaltung steht der Oberpräsident,
welcher seinen Sitz in Posen hat. Ihm steht der Provinzialrat zur Seite.
Unter seiner Leitung stehen: das Provinzial-Sch ulkollegium, die 2 Be-
zirksregierungen, das Medizinalkollegium, die Steuerdirek-
tion, die Ei chung sinspekti o n, die G eneralkommissto n zur Regelung
grundherrlicher und bäuerlicher Verhältnisse für Ostpreußen, Westpreußen und
Posen, mit dem Sitz in Bromberg und alle kommunalen Verwaltungs-
behörden. (Provinzial-Landtag. Provinzial-Ausschnß. Landesdirektorinm.
Unter der Aufsicht dieser Provinzialbehörden stehen Chausseebau. Taubstum-
men-, Blinden-, Irrenanstalten, das Armenwesen u. s. w.) — An der Spitze
des Regierungs-Bezirks steht der Regierungspräsi deut. Ihm steht zur Hilfe
und Mitwirkung der Bezirksausschuß zur Seite. Die Regierung hat zwei
Abteilungen, die Abteilung für Kirchen- und Schulwesen und die Ab-
teilung des Innern (für Steuern, Domänen, Forsten). — Der oberste
Beamte eines Kreises ist der Landrat. Ihm steht der Kreisansschuß und
der Kreistag zur Seite. Bei den Stadtkreisen (Posen und Bromberg) ist der
Oberbürgermeister erster Beamter. Tie Verwaltung einer Stadt liegt in den
Händen des Magistrats, die eines Torfes wird vom Gemeindevorsteher ausgeübt.
b) Rechtspflege. Es giebt Amtsgerichte, Landgerichte und ein
Oberlandesgericht, welches in Posen ist.
Die Amtsgerichte entscheiden bürgerliche Rechtsstreitigkeiten leichterer Art.
Dagegen werden Vergehen leichter Natur von den Schöffengerichten ent-
schieden, welche bei den Amtsgerichten gebildet werden (l Amtsrichter und
2 Schöffen). Landgerichte entscheiden Rechtsstreitigkeiten verwickelter Natur.
Außerdem können hier in der Regel Berufungen gegen Urteile der Amts- und
Schöffengerichte eingebracht werden. Für die Verhandlung von schweren Ver-
brechen treten bei dem Landgerichte Schwurgerichte zusammen, (3 Richter
und 12 Geschworne.) Unsere Provinz hat folgende 7 Landgerichte: Posen,
Lissa, Meseritz, Ostrowo, Bromberg. Gnesen, Schneidemühl.
e) Volksbildung. Zum Zweck der Schulbildung bestehen zahlreiche Volks-
schulen, Mittelschulen und höhere Unterrichtsanstalten. Taub-
stumme und Blinde werden in besondern Anstalten unterrichtet. — Für den
Lehrerberuf bilden vor die Präparanden-Anstalten, Lehrer- und
Lehrerinnen-Sem inare.
Die Provinz hat 5 Lehrerseminare: in Bromberg. Exin, Paradies,
Koschmin und Rawitsch; Lehrerinnen-Seminare in Posen und Brom-
berg; 6 Präparandenanstalten: in Czarnikau, Rogasen, Lissa, Meseritz,
Wollstein und Bromberg. — Die 14 Gymnasien der Provinz sind in Posen (2),
Rogasen, Lissa, Meseritz, Schrimm, Krotoschin, Ostrowo, Bromberg, Rakel,
Schneidemühl. Jnowrazlaw, Wongrowitz, Gnesen; 4 Realgymnasien: in
Posen, Rawitsch, Franstadt und Bromberg; 2 Progymnasien in Kempen
und Tremessen; 3 Taubstummenanstalten: in Posen, Bromberg und
Schneidemühl; 1 Blindenanstalt in Bromberg.
d) Heerwesen. Der bedeutendste Waffenplatz der Provinz ist die Festung
Posen; doch sind in größern Städten der Provinz, namentlich in Bromberg,
zahlreiche Truppen in Garnison. Tie Garnisonstädte der Provinz heißen: Posen.