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1. Theil 4 - S. 194

1862 - Breslau : Max
194 Neueste Geschichte. 4. Periode. Deutschland. entsetzlichsten Gräueln einen wahren Vertilgungskrieg gegen die- selben. Erst nach einem fürchterlichen Gemetzel wurde diesen Schreckensscenen Einhalt gethan. Kurze Zeit nach der Unterdrückung der polnischen Verschwö- rung wurde ganz Deutschland durch einen Rechtsstreit, welcher zunächst das Herzogthum Holstein betraf, in Bewegung gesetzt. Dasselbe gehört bekanntlich zum deutschen Bunde, bildet aber zugleich einen Theil der dänischen Monarchie. Die deutsche Partei in Holstein bezweifelte nun, daß nach dem Erlöschen des jetzigen Mannesstamms des königlichen Hauses die Erbfolge in Holstein eben so wie im übrigen Dänemark geregelt werden könne, hielt sich vielmehr überzeugt, daß alsdann für Holstein der Herzog von Augustenburg die Erbfolge in Anspruch nehmen könnte und daß dieses Recht auch auf das deutsch-redende Schleswig ausgedehnt werden müßte. In Folge der vielfachen öffentlichen Erörterungen über diesen Gegenstand erließ König Christian Viii. anr 8. Juli 1846 einen -offenen Brief, in welchem er erklärte, daß für das Herzogthum Schleswig die Erbfolge des däni- schen Königsgesetzes unzweifelhafte Gültigkeit habe; nur in Be- zug auf Holstein hätten sich Verhältnisse ergeben, welche ihn hinderten, sich mit gleicher Bestimmtheit über das Erbfolgerecht in diesem Herzogthum auszusprechen. Doch werde er diese Hin- dernisse zu beseitigen suchen, so daß die unter seinem Scepter vereinigten Landestheile niemals voneinander getrennt würden, vielmehr mit den einem jeden von ihnen zuständigen Rechten zu- sammenblieben. Die Holsteiner waren hierdurch nicht im geringsten befrie- digt, der „offene Brief" rief vielmehr überall die größte Erbit- terung hervor. In deutschen Ständekammern wurde nun die Angelegenheit zum Gegenstand erregter Verhandlungen gemacht, und von allen Seiten stellte man an den deutschen Bund die For- derung, die Herzogthümer in ihrem deutschen Recht zu schützen. Obwohl nun Schleswig in einem andern Verhältniß zu Deutsch- land stand als Holstein, so wurde doch die Untrennbarkeit der beiden Herzogthümer als eine Ehrensache für Deutschland behan- delt und zum Losungswort der allgemeinen Aufregung gemacht. Leider betheiligten sich bei derselben sofort radicale demokratische Einflüsse, und hier und da schien es auf Schmähungen gegen den deutschen Bund eben so abgesehen, wie auf den Schutz der Herzogthümer. Die Bundesversammlung faßte am 17. Septem-
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