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1. Lesebuch für ländliche Fortbildungsschulen - S. 360

1910 - Wittenberg : Herrosé
360 Xii. Gesetz und Recht. Arbeitgeber und Arbeiter; die alten Jnnungsgesetze wollten nicht mehr passen, sie wurden zu eng, und endlich löste man'die Innungen ganz auf. Dabei geschah es aber, daß mit dem Unbrauchbaren auch manches Brauchbare weggeworfen wurde. Besonders vergaß man, Einrichtungen zu treffen, durch welche die Arbeiter bei Unfällen, bei Erkrankungen oder bei hereinbrechendem Alter Hilfe und Unter- stützung fanden. Wie oft zogen Not und Kummer in den Familien ein, wertn etwa der Vater erkrankte, der nun vielleicht wochenlang keinen Verdienst, dafür aber zwei bedeutende Ausgaben mehr hatte: für Arzt und Apotheker! Noch schlimmer war es freilich, wenn der Versorger der Familie durch einen Unfall zum Krüppel wurde oder gar sein Leben verlor. Solche Unglücksfälle erfolgtet: ja neben den schnell gehenden Maschinen in den Fabriken leider viel leichter und häufiger als im Hausgewerbe. Gar manche Familie ist dadurch an bcn Bettel- stab gebracht worden! Solcher Not entgegentreten, konnte nur dein geeinten, großen deutschen Vaterlande gelingen. Daran: erließ Kaiser Wilhelm I., der es als eine der vornehmsten Aufgaben der Reichsregierung ansah, Gesetze zum Schutze der Schwachen zu schaffen, am 17. November 1881 eine allerhöchste Botschaft, in tvelcher die Gründuttg voir Unter- stützungskassen für das ganze Deutsche Reich in Aussicht gestellt wurde. Diese Kassen sollten dem Arbeiter und seiner Familie helfen, wenn er tödlich verunglückte, oder wenn es ihm infolge von dauernder oder vorübergehender Erwerbsunfähigkeit nicht möglich wäre, sich und die Seinett zu unterhalten. Der erhabene Enkel des alten Kaisers, unser jetziger Kaiser Wilhelm Ii., hat sich in einerbotschaft vom Februar 1891 in gleichem Sintte ausgesprochen. Ja, er versprach noch mehr. Der Arbeiter soll nicht nur in unverschuldeter Not uttterstützt werden; er soll auch schon vor den Ursachen dieser Not, vor gesundheitsschädlicher Beschäftigung und den Unfällen im Berufe möglichst bewahrt werde::. Was uitsere Kaiser zusagten, das haben sie gehaltet:. Schoi: am 15. Juni 1883 begannen die Krattkenkassen ihre segensreiche Tätigkeit, und am 6. Juli 1884 folgte die Unfallversicherung. Unter der Regierung Wilhelms Ii. aber trat a:n 1. Januar 1891 die Ji:validei:- und Altersversicheru::g in Kraft. Die Unter- stützungen aus diesen Kassen bilden einen Teil des Lohnes der Arbeiter. Schwer, sehr schwer war es, diese Kassen ins Leben zu rufen; denn noch kein Land der Erde hat vorher auf solche Weise für seine Arbeiter gesorgt, und man mußte erst nach Einrichtung der Versicherungsanstalten selbst Erfahrungen sammeln. Nachdem nun die Kassen längere Zeit bestanden haben, ist man bemüht, Mätigel, die sich gezeigt haben, abzustellen. Jetzt beginnen auch einige Nachbar- länder Deutschlands die Einrichtungen unseres Vaterlandes nach- zuahmen, da sie einsehen, wie gut sie sind. Unter der Regierung unseres jetzigen Kaisers wurde außerdem noch durch Gesetze bestimmt, daß in allen Fabrikbetriebei: solche Vor- richtungen angebracht werden müssen, welche ein Verunglücken des Arbeiters möglichst verhindern und Erkrankungen desselben vorbeugen.
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