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1. Lesebuch für gewerbliche Unterrichtsanstalten - S. 412

1905 - Wittenberg : Herrosé
412 So sind uns durch die emsige, kunstverständige Tätigkeit der Kloster- brüder viele Werke von unschätzbarem Werte erhallen worden. Auch die Wandmalerei und die Ölmalerei übten gar manche Mönche, während andere Sättel und hölzerne Möbel kunstvoll bemalten. Bald befriedigte aber die Malerei auf Pergament, Holz oder Mörtel nicht mehr; man versuchte sich in Glas-, Email- und Mosaikmalerei und auch hier in staunenswert künstlerischer Weise. Dabei wurde dem Künstler in keiner Weise vorgearbeitet; er selbst mußte den Schmelz- und Kühlofen bauen, selbst die Asche aus Buchenholz brennen und mit Sand mischen, selbst die Glashäfen formen und brennen und endlich selbst das Glas blasen. Ebenso waren die Künstler in Metallarbeit gezwungen, ihre Werkzeuge selbst zu machen und die Arbeitsplätze und Ofen einzurichten. Ihre Tätigkeit war eine weit ausgedehnte: das Gießen, Treiben und Formen verschiedener Kelche und anderer Metallgefäße, das Gießen der großen Glocken, der Handglocken und Glockenspiele, die Herstellung zierlicher Kunstwerke aus Kupfer, Zinn und Eisen, die mannigfaltigen Schöpfungen der Goldschmiedekunst. So herrschten in den Klosterwerkstätten allenthalben Schaffens- freudigkeit und kunstverständige Pflege der Gewerbe. Sie bildeten die Pflanzschulen für die Handwerker in den immer mehr sich ent- wickelnden Städten. Doch konnten sie nicht unberührt bleiben von den Veränderungen, die sich im bürgerlichen und wirtschaftlichen Leben allmählich vollzogen. Als die Städte ebenfalls den Gewerben Schutz gewährten, nahm das bürgerliche Gewerbe den Wettbewerb mit der Klosterwerkstatt aus. Allmählich wurde die gewerbliche Tätigkeit fast ganz aus den Klöstern verdrängt. Nach Schürmann und Windmöllers Lesebuch. 166. Die deutschen Städte im Mittelalter. Die Bewohner der Städte bestanden ursprünglich aus den treien Bauern, die Heinrich 1. dahin berufen und mit mancherlei Vor- rechten ausgestattet hatte. Ihre Nachkommen bildeten die soge- nannten Geschlechter, die sich als Höherstehende von den Nach- kommen der unfreien Leute und von denen, die später einge- wandert waren, absonderten. Sie machten Anspruch auf die alleinige Verwaltung der städtischen Angelegenheiten; aus ihrer Mitte wurden die Schöppen oder Ratsherren und die Schultheifsen erwählt; sie hatten fast den ganzen Grundbesitz in Händen. Als aber die Zahl der minderberechtigten Bürger durch Zuzug vom platten Land wuchs und unter diesen das Handwerk aufblühte, da errangen auch sie allmählich durch Vereinigung eine bessere Stellung; sie bildeten Zünfte und Innungen, und die Versammlungen der Zunft- meister, unter dem Vorsitze des aus ihrer Mitte gewählten Bürger- meisters, strebten immer kräftiger und erfolgreicher nach völliger Gleichberechtigung mit den Geschlechtern. Namentlich, wenn die Städte in Fehden mit Fürsten oder Rittern verwickelt waren, und
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