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1. Das Mittelalter - S. 87

1896 - Leipzig : Hirt
Quellenstze. es auf dem Mrzfelde den Glanz seiner Waffen zeige. Als er hier an allen ent-lang ging, kam er an denjenigen, welcher den Krug zerschlagen hatte, und sagte zu ihm: -Keiner trgt so schlechte Waffen wie du. Und er nahm desien Axtund warf sie zu Boden- Als jener sich niederbeugte, sie aufzuheben, holte der König aus und hieb ihm mit seiner Axt in den Kopf. 60, sprach er, hast du bei Soisions mit dem Kruge gethan.- Als der tot war, befahl er den andern zu gehen. Allen jagte er durch diese That groe Furcht ein." (Gregor von Tours.) 13) Aus dem Gesetz der ripuarischen Franken: Wenn ein Freier einen freien Ripuarier ttet, so soll er zur Erlegung von 200 Solidi (kleine rmische Goldmnze) verurteilt werden. Wenn jemand einen Knecht gettet hat, so soll er zur Erlegung von 36 Solidi verurteilt werden.... Wenn ein Freier dem andern das Ohr abgehauen hat, so da dieser nicht hren kann, so soll er zur Erlegung von 100 Solidi verurteilt werden. Wenn jener das Gehr nicht verloren hat, so soll er die Bue von 50 Solidi zahlen.... Wenn jemand einen Mann während der Heerfahrt gettet hat, so soll er zur Zahlung des dreifachen Wergeldes ver-urteilt werden. . . . Wenn jemand ein Wergeld zahlen soll, so kann er. . . . eine gehrnte, sehende und gesunde Kuh fr einen Solidus geben, ein sehendes und gesundes Pferd fr 6 Solidi ... ein Schwert mit der Scheide fr 7 Solidi. .. eine gute Brnne fr 12 Solidi... gute Beinbergen fr 6 Solidi, einen Schild samt Lanze fr 2 Solidi." 14) Angeblicher Ausspruch des Kalifen Omar der die Bibliothek zu Alexan-dria: Was in den Bchern steht, ist entweder schon im Koran enthalten, und dann sind sie berflssig, oder es ist demselben zuwider, und dann sind sie schdlich. Also msien sie vernichtet werden." 15) Anfang der schsischen Taufformel: Entsagst du dem Teufel?" Ich entsage dem Teufel." Und aller Teufelsgilde?" Und ich entsage aller Teufelsgilde." Und allen Teufelswerken?" Und ich entsage allen Teufels-werken und Worten, Donar und Wodan und Saxnot und allen den Unholden, die ihre Genossen sind." Glaubst du an Gott" u. s. w. 16) Aus einem Kapitulare der die kniglichen Gter: Wir wnschen, da unsere Landgter uns allein dienen und nicht anderen Leuten, da unser Gesinde gut gehalten werde und durch niemand ins Elend gerate, und da unsere Amtleute sich nicht unterfangen, unser Gesinde zu ihrem Dienste zu ge-brauchen, nicht zu Fronden, nicht zum Holzfllen, noch sie andere Arbeiten zu vollbringen zwingen. Es sollen unsere Amtleute unsere Weinberge bernehmen, welche in ihren Bezirken liegen, sie gut besorgen und den Wein selbst in gute Gefe thun und sorgfltig darauf achten, da er in keinerlei Weise Schaden leide____ So viele Landgter einer in seinem Bezirke hat, so viele Leute soll er dazu bestimmen, die Bienen fr unsere Wirtschaft zu besorgen. In unseren Mhlen sollen sie im Verhltnis zur Gre derselben Hhner und Gnse halten, so viel man kann. Auf den Hauptgtern soll man bei unseren Scheuern nicht weniger als 100 Hhner und mindestens 30 Gnse halten, auf den Hufengtern aber mindestens 50 Hhner und nicht weniger als 12 Gnse. Jeder Amtmann soll Jahr fr Jahr reichlich Federvieh und Eier an den Hof liefern... . Es ist mit aller Sorgfalt darauf zu achten, da, was die Leute mit ihren Hnden verarbeiten oder verfertigen, als Speck, getrocknetes Fleisch, Wurst,
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