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1. Bd. 1 - S. 29

1837 - Stuttgart : Scheible
29 man, Romulus sey durch ein Wunder in den Himinel aufgenommen worden'). Er starb im 55sten Jahre nach einer Regierung von 37 Jahren (715 vor Eh. G.). Nach Romnlus Tode konnten die Römer und die Sabiner über die Wahl seines Nachfolgers nicht einig werden 2). Sie ernannten einen Zwischenkönig s), dessen Macht fünf Tage lang dauern sollte. Dieser wurde aus dem Senate genommen, ohne daß jedoch ein Senator zweimal mit dieser Würde bekleidet 4) werden konnte. Das Volk war bald mit diesem Regimentes unzufrie- den, das ihm zu viele Herren gab, und bewog den Se, nat, ihin zu erlauben, einen König zu erwählen, dessen Wahl jener aber zu genehmigen^) sich vorbehielt. Man kam überein^), durch das Loos zu entscheiden, welches von beiden Völkern das Recht haben sollte, ihn zu ernen- nen 8), und machte aus, daß die wahlberechtigte^) Na- tion aus der andern einen König zu erwählen habe. Das Loos traf die Römer"), und ihre Wahl fiel auf den Sabiner Numa Pompilius, der zwei Jahre nach Nomulus Tode König wurde. §. 2. Numa Pompilius, der zweite Kvnig. Numa*) war aus Cures, der alten Hauptstadt der Sabiner, gebürtig; seiner Weisheit und feinen grofien Vony griechischen Nù^oç, Gesetz. 1 1) durch cin Wunder in den Himmel ausnehmen, enlever miraculeusement clans les eieuv -i) uher die Wahl einig wer- den, s'entendre sur le choix Z) inter - roi 4) niit einer Würde helleidet werden, remplir une cliarge 5) gouverne- ment 6) conllrmer 7) übereinkommen, se réserver le droit de 8) welches .... crncnncn , auquel des deux peuples il ap- partiendrait de le choisir 9) chargé du choit 10) le sort échut aux Romains.
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