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1. Teil 1 - S. 203

1891 - Essen : Bädeker
203 wurde am 14. August 1865 durch die Übereinkunft von Gastein einiger- maßen beigelegt. Auf Grund derselben wurde das Herzogtum Lauenburg für eine Geldentschädigung von Millionen Mark, welche Preußen an Österreich zahlte, dem Könige von Preußen überlassen; die Regierung der beiden Herzogtümer aber, welche seither gemeinschaftlich geführt worden war, sollte fortan so geschehen, daß Österreich dieselbe in Holstein, Preußen dagegen in Schleswig übernahm. Aber auch dieser Ausweg half nicht für die Dauer über alle Uneinigkeiten hinweg, vielmehr kamen zu den früheren Zwistigkeiten bald neue und noch ernstere hinzu. Um nun eine endliche Bestimmung über die Zukunft der Herzogtüiner herbeizuführen, hatte die österreichische Regierung am 1. Juni 1866 den deutschen Bund als Richter über Schleswig-Holstein angerufen und gleichzeitig die Einberufung der holsteinschen Stände für den 11. Juni angekündigt. Beides erklärte Preußen für einen Bruch des Gasteiner Vertrages und glaubte zu der vor jenem Vertrage bestandenen gemeinsamen Verwaltung beider Herzogtümer zurückkehren zu müssen. Der preußische General von Manteuffel erhielt dann auch Befehl, mit seinen Truppen aus Schleswig wieder in Holstein einzurücken und mit dem öster- reichischen Statthalter eine gemeinschaftliche Regierung einzurichten. Der österreichische Statthalter lehnte indes seine Mitwirkung ab und zog sich unter Protest gegen Preußens energisches Verfahren mit seinen Truppen nach Österreich zurück. An demselben Tage, an dem sich die Österreicher anschickten, Holstein zu verlassen, am 11. Juni, stellte Österreich, das Preußens Vor- gehen als Vertragsbruch bezeichnete, beim deutschen Bunde den Antrag, „die Mobilmachung des ganzen Bundesheeres, mit Ausschluß des preußischen Teiles, anzuordnen," und gegen Preußen einzuschreiten. Wie sehr nun auch dieser Antrag mit dem Bundesgesetze im Widersprüche stand, und wie lebhaft der preußische Bnndestagsgesandte gegen die Ver- handlungen über einen so bundeswidrigen Antrag protestierte, so schritt man in der Sitzung am 14. Juni 186 6 dennoch zur Abstimmung über denselben. Es wurde der österreichische Antrag mit 9 gegen 6 Stimmen angenommen. Gegen Preußen stimmten: Österreich, Bayern, Sachsen, Württemberg, Hannover, Hessen-Darmstadt, Kurhessen, Nassau und einige kleinere Staaten. Unmittelbar nach der Abstimmung erklärte der preußische Bnndestagsgesandte, daß Preußen den bisherigen Bund als gebrochen ansehe, und daß es ihn als erloschen betrachten und behandeln werde. Hiermit verließ der Gesandte die Sitzung, und bald darauf eröffnete die preußische Regierung den europäischen Mächten, daß der bisherige deutsche Bund am 14. Juni aufgehört habe zu bestehen. Nachdem der verhängnisvolle Beschluß in Frankfurt gefaßt war, bot der König von Preußen am 15. Juni durch seine Gesandten den nächsten Nachbarn, nämlich Sachsen, Hannover, Knrhessen und Nassau unter Zusicherung ihres Besitzstandes noch die Hand zum Frieden, wenn sie bis zum Abende desselben Tages die Erklärung abgäben, daß sie bei dem gegen Preußen beschlossenen Kriege neutral bleiben würden. In demselben Augenblicke, in dem dieser Auftrag an die betreffenden Gesandten erging, erhielten die militärischen Befehlshaber in der nächsten Nähe jener Staaten die Anweisung, im Falle einer Ablehnung der gemachten Anträge sich auf die Benachrichtigung seitens der Gesandten sofort nach den Gebieten jener Staaten in Marsch zu setzen. Die Antworten fielen in der That ablehnend ans, da sich die österreichische Beeinflussung zu wirksam erwiesen hatte, und deshalb rückten schon am
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