1891 -
Essen
: Bädeker
- Autor: Schürmann, Franz, Windmöller, Friedrich
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1881
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch, Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: ABC_Lesen
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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wurde am 14. August 1865 durch die Übereinkunft von Gastein einiger-
maßen beigelegt. Auf Grund derselben wurde das Herzogtum Lauenburg
für eine Geldentschädigung von Millionen Mark, welche Preußen an
Österreich zahlte, dem Könige von Preußen überlassen; die Regierung der
beiden Herzogtümer aber, welche seither gemeinschaftlich geführt worden war,
sollte fortan so geschehen, daß Österreich dieselbe in Holstein, Preußen dagegen
in Schleswig übernahm. Aber auch dieser Ausweg half nicht für die Dauer
über alle Uneinigkeiten hinweg, vielmehr kamen zu den früheren Zwistigkeiten
bald neue und noch ernstere hinzu. Um nun eine endliche Bestimmung über
die Zukunft der Herzogtüiner herbeizuführen, hatte die österreichische Regierung
am 1. Juni 1866 den deutschen Bund als Richter über Schleswig-Holstein
angerufen und gleichzeitig die Einberufung der holsteinschen Stände für den
11. Juni angekündigt. Beides erklärte Preußen für einen Bruch des
Gasteiner Vertrages und glaubte zu der vor jenem Vertrage bestandenen
gemeinsamen Verwaltung beider Herzogtümer zurückkehren zu müssen.
Der preußische General von Manteuffel erhielt dann auch Befehl, mit seinen
Truppen aus Schleswig wieder in Holstein einzurücken und mit dem öster-
reichischen Statthalter eine gemeinschaftliche Regierung einzurichten. Der
österreichische Statthalter lehnte indes seine Mitwirkung ab und zog sich
unter Protest gegen Preußens energisches Verfahren mit seinen Truppen nach
Österreich zurück. An demselben Tage, an dem sich die Österreicher anschickten,
Holstein zu verlassen, am 11. Juni, stellte Österreich, das Preußens Vor-
gehen als Vertragsbruch bezeichnete, beim deutschen Bunde den Antrag,
„die Mobilmachung des ganzen Bundesheeres, mit Ausschluß des
preußischen Teiles, anzuordnen," und gegen Preußen einzuschreiten.
Wie sehr nun auch dieser Antrag mit dem Bundesgesetze im Widersprüche
stand, und wie lebhaft der preußische Bnndestagsgesandte gegen die Ver-
handlungen über einen so bundeswidrigen Antrag protestierte, so schritt man
in der Sitzung am 14. Juni 186 6 dennoch zur Abstimmung über denselben.
Es wurde der österreichische Antrag mit 9 gegen 6 Stimmen angenommen.
Gegen Preußen stimmten: Österreich, Bayern, Sachsen, Württemberg,
Hannover, Hessen-Darmstadt, Kurhessen, Nassau und einige kleinere Staaten.
Unmittelbar nach der Abstimmung erklärte der preußische Bnndestagsgesandte,
daß Preußen den bisherigen Bund als gebrochen ansehe, und daß
es ihn als erloschen betrachten und behandeln werde. Hiermit
verließ der Gesandte die Sitzung, und bald darauf eröffnete die preußische
Regierung den europäischen Mächten, daß der bisherige deutsche Bund
am 14. Juni aufgehört habe zu bestehen.
Nachdem der verhängnisvolle Beschluß in Frankfurt gefaßt war, bot der
König von Preußen am 15. Juni durch seine Gesandten den nächsten Nachbarn,
nämlich Sachsen, Hannover, Knrhessen und Nassau unter Zusicherung
ihres Besitzstandes noch die Hand zum Frieden, wenn sie bis zum Abende
desselben Tages die Erklärung abgäben, daß sie bei dem gegen Preußen
beschlossenen Kriege neutral bleiben würden. In demselben Augenblicke, in dem
dieser Auftrag an die betreffenden Gesandten erging, erhielten die militärischen
Befehlshaber in der nächsten Nähe jener Staaten die Anweisung, im Falle
einer Ablehnung der gemachten Anträge sich auf die Benachrichtigung seitens
der Gesandten sofort nach den Gebieten jener Staaten in Marsch zu setzen.
Die Antworten fielen in der That ablehnend ans, da sich die österreichische
Beeinflussung zu wirksam erwiesen hatte, und deshalb rückten schon am