1886 -
München
: Ackermann
- Hrsg.: Reidelbach, Hans, ,
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch, Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Gewerbliche Fortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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gesichert hatte. Als er aber dort nicht widerrufen wollte, so wurde
er für einen Ketzer erklärt und der weltlichen Gewalt übergeben.
Nach den damaligen Ansichten und Gesetzen der Menschen, die nicht
immer dem Evangelium der Liebe entsprachen, wurde Huß zum
Feuertode verurteilt, den er auch mit ungebrochenem Mute erlitt
(1415). Gleiches erduldete im folgenden Jahre sein gleichgesinnter
Freund und Schüler Hieronymus von Prag. Aber das Schick-
sal dieser Männer, die so standhaft für ihre Ueberzeugung in den
Tod gegangen waren, erregte unter ihren Anhängern in Böhmen,
den sogenannten Hussiten, einen furchtbaren Aufstand. Dieser
konnte erst nach blutigen Kämpfen unterdrückt werden, besonders
nachdem ein neues Konzilium, das 1431 zu Basel zusammen-
trat, den Gemäßigtern unter den Hussiten, den sogenannten Utra-
quisten. den Genuß des Kelches beim heiligen Abendmahl ge-
stattet hatte.
28. Die Städteblindnisse und die Hansa.
Die Bewohner der Städte gingen seit den Kreuz zögen
einer immer erfreulicheren Entwickelung entgegen. Der Bür-
gerstand wurde nach und nach durch Geiverbe und Handelt
durch Bildung in Kirnst und Wissenschaft der eigentliche
Kern des Volkes. Die meisten Städte hatten sich allmählich
große Freiheiten erworben und besaßen eigene Stadtrechte, nach
denen sie sich selbst verwalteten. Sie zerfielen in Deutschland
in freie Reichstädte und Landstädte; erstere standen
unmittelbar unter dem Kaiser, letztere zunächst unter der Hoheit
der großen Reichsvasallen oder der weltlichen und geistlichen
Fürsten der einzelnen Landschaften. Anfangs lag das städti-
sche Regiment oder die Verwaltung der Stadt ganz in den
Händen der sogenannten Geschlechter oder Patrizier, meist
kleinere adelige Gidsbesitzer, die vom Lande in die Stadt
gezogen waren und dort ihren Wohnsitz hatten. Als aber
die Bürger aus dem Handwerksstande in geordnete Zünfte
zusammentraten, so erwarben sie sich, durch Vereinigung er-
starkt, seit dem vierzehnten Jahrhundert nach und nach überall
neben den Patriziern Anteil an der städtischen Verwaltung..
Schon frühzeitig verbanden sich die Städte mit einander zum
gegenseitigen Schutze ihrer Rechte und Freiheiten und zur
Förderung ihres Handels und Gewerbefleißes. So entstand
seit der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts der rheinische
Städtebund von mehr als 60 Städten, etivas später (seit
1376) der schwäbische, dem sich auch manche fränkische
Stadt anschloß. Am mächtigsten wurde die sogenannte Hansa,