Anfrage in Hauptansicht öffnen
Dokumente für Auswahl
Sortiert nach:
Relevanz zur Anfrage
1912 -
München [u.a.]
: Oldenbourg
- Autor: Knörk, Otto, Baier, Hans, Kracher, Fritz
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Kaufmännische Schule
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
- Geschlecht (WdK): Jungen
40
18. Die Handelsgesellschaften.
hatten auch beide noch lange Zeit ihr schönes Auskommen; denn
die Nachfrage blieb immerfort eine starke. Insofern hatte sich also
der alte Müller geirrt. Es dauerte über gar nicht lange, so wurde
eine dritte und gar eine vierte Ziegelei angelegt. Auch ihre Unter-
nehmer glaubten bei den gesteigerten Wohnungsbedürfnissen und
bei der großen Nachfrage nach Ziegeln noch erfolgreich in den
Wettbewerb eingreifen zu können. Nun kam aber der alte Müller
doch zu seinem Recht. Die vier Ziegeleien machten mehr Ziegel,
als der Bedarf des Städtchens und der erreichbaren Nachbarschaft
erforderte. Sie verbesserten zwar ihre Fabrikationsweise, soviel
sie konnten, um die Selbstkosten herabzusetzen, aber schließlich fingen
sie doch an sich gegenseitig zu unterbieten. So kamen sie zu Schleu-
derpreisen, bei denen sie auch keine ordentlichen Löhne und Ge-
hälter nrehr zahlen konnten. Nach einigen Jahren hatten sie sich
durch ihren eigenen Geschäftsneid in Vermögensverfall gebracht;
sie standen still und die von ihnen herangezogenen Arbeiter waren
brotlos.
„Übermäßige Konkurrenz," sagte der alte Müller — und nun
hörte man auf ihn — „schadet immer mehr, als sie nützt. Die Ziegel
hatten wir wohl eine Zeitlang billig genug, aber die Bauten sind
dadurch auch immer größer geworden und die guten Stuben waren
eigentlich recht überflüssig."
H. Mahraun.
18. Die Handelsgesellschaften.
Unter Handelsgesellschaften versteht das Gesetz Vereinigungen
mehrerer Personen unter gemeinschaftlicher Firma zum gemein-
schaftlichen Betriebe von Geschäften in kaufmännischen Formen.
Jede Handelsgesellschaft ist unter ihrer besonderen Firma wie ein
Einzelkaufmann geschäftsfähig mit den Rechten und Pflichten
eines Kaufmanns. Nach dem Handelsgesetzbuch sind folgende vier
Arten von Handelsgesellschaften zu unterscheiden:
1. Die offene Handelsgesellschaft; jeder einzelne
Gesellschafter haftet für die Schulden der Gesellschaft unbeschränkt
mit seinem ganzen Vermögen.
2. Die Kommanditgesellschaft; mindestens einer
der Gesellschafter haftet für die Schulden der Gesellschaft un-
beschränkt mit seinem ganzen Vermögen (Komplementär), andre
aber nur in Höhe einer bestimmten Einlage (Kommanditisten).
3. Diea ktiengesellschaft; alle Gesellschafter (Aktionäre)
haften nur der Gesellschaft gegenüber mit einer Einlage (Aktie),
nicht aber den Gesellschaftsgläubigern direkt.