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1. Lesebuch für kaufmännische Schulen - S. 125

1912 - München [u.a.] : Oldenbourg
76. Aus Friedrich Perthes' Jugendzeit. 125 monarchische n Prinzips, das in der Leitung dieses gewal- tigsten aller deutschen Handelshäuser seit dem Tode der Brüder Jakob Fuggers geherrscht hatte, auch für die nächste Generation sichergestellt: ein neues Blatt in der Geschichte der Familie war aufgeschlagen; auf ihn: lesen wir den Namen A n t o 11 Fugger. Nach Richard Ehrenberg. 76. Aus Kiedrich Perthes' Jugendzeit. Der verdiente deutsche Buchhändler Friedrich Christoph Perthes wurde am 21. April 1772 zu Rudolstadt geboret:. Als er 14 Jahre alt geworden und konfirmiert tvar, mußte ein Beruf für ihn ge- wählt werden. Jh:: studieren zu lassen war Wege:: der geringen Mittel unmöglich, u::d was :nan in Rudolstadt Kaufmann nannte, wollte er nicht werden. Der jüngste Bruder seines Vaters, Justus Perthes, war Verlagsbuchhändler in Gotha und ih::: ging es ziemlich gut; deshalb sollte auch der Knabe Buchhändler ioerden. Was das eigentlich war und was dazu gehörte, wußte er zwar nicht; denn in Rudolstadt war keine Buchhandlung. Aber daß es da Bücher geben müsse, die man lesen könne, schien doch gewiß und dies war für ihn entscheidend. Im Jahre 1786 nahm der Buchdruckereibesitzer Schirach den vierzehnjährigen Knaben mit sich zur Messe nach Leipzig um dort eine:: Lehrherrn für ihn zu suchen. Zuerst stellte er ihu Herrn Rupprecht aus Göttingen vor, einem schon bejahrten Manne, der ihn freundlich anredete und sich ein lateinisches Zeitwort von ihm konjugieren ließ, dann aber, als das nicht ging, ihn nicht nehmen toollte. Nun wurde er zu Herrn Siegbert aus Liegnitz gebracht; aber der lange, hagere Mann und sein feuerfarbener, bis zur Ferse hinabreichender Oberrock setzten den Knaben so sehr in Furcht, daß er kein Wort hervorzubringen vermochte; er sei zu blöde zum Buchhandel, hieß es. Endlich zeigte sich Adam Friedrich Böhme, welcher in Leipzig selbst eine Handlung hatte und die Rudolstädter Bibliothek mit Büchern versorgte, geneigt ihn zu nehmen; aber der Junge müsse noch ein Jahr wieder nach Hause, jetzt sei er für die Arbeit noch zu klein und schwach. Als das Jahr verflossen war, wurde zwischen dem Oheim und dem künftigen Lehrherrn ein feierlicher Vertrag geschlossen, der also lautete: „Im Namen Gottes. Zu wissen sei hiermit, denen es von nöten, daß zwischen Herrn Heubel an einem und Herrn Adam Friedrich Böhme, Bürger und
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