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1. Lesebuch für Fortbildungsschulen - S. 301

1897 - Stuttgart : Bonz
No. 149. 150. Geschichte. 301 unermüdlichen Fleisses, der Pflichttreue im kleinen wie im grossen, des christlichen Ernstes, der aufrichtigen, ungekünstelten Frömmigkeit. Dann wird der Segen, den Gott auf Moltke und durch ihn aufs deutsche Volk gelegt hat, auch in Zukunft nicht fehlen. Nach dem Reichsboten u. a. 150. Die fünfundwanffgjührige Zriedensarbeit des neuen deutschen Reiches <1871—1896). 5int 18. Januar 1896 feierten wir das fünfundzwanzigjährige Jubiläum des neuen deutschen Reiches. Was haben diese 25 Jahre uns gebracht? Nach außen einen ungestörten Frieden. Dies verdanken wir der aus- richtigen Friedensliebe der drei Kaiser, die in dieser Zeit in unsrem deutschen Vaterlande regierten, der überlegenen Politik des Fürsten Bismarck, vor allem seinem großen Friedeuswerke, dem Dreibund, durch welchen Deutschland, Öster- reich und Italien sich zu gegenseitiger Hilfeleistung verpflichtet haben — nicht für einen Angriff nach außen, sondern nur gegen Angriffe von außen —, endlich unsern starken Rüstungen; denn „wer heutzutage den Frieden will, muß für den Krieg gerüstet sein." Ist doch durch wiederholte Vermehrung des stehenden Heeres wie der Landwehr und des Landsturms die Wehrkraft Deutschlands für den Kriegsfall ans einen Bestand von mehr als drei Millionen waffeugeübter Mannschaft gebracht. Dazu kommt eine Flotte von nahe au 100 Kriegsschiffen und 150 Torpedobooten, für welche zwei geräumige Kriegs- häseu, in Kiel und Wilhelmshaven, gebaut wurden. Diese Kriegsflotte setzt das deutsche Reich in den Stand, seine Angehörigen selbst in den fernsten Weltteilen wirksam zu beschützen. Durch sie wurde es ferner möglich, an mehreren Punkten Afrikas und ans einigen Inseln des stillen Ozeans deutsche Kolonien zu gründen. Zwei hochwichtige w irts ch ast lid) e Schöpfungen hat das deutsche Reich während dieser 25 Jahre ins Leben gerufen: im Verein mit der Schweiz und Italien den Gotthard-Tunnel, mit seinen alleinigen Mitteln den Nordostsee-Kanal. Die innere Politik des deutschen Reiches war in diesen 25 Jahren vorzugsweise durch ein Zweifaches beherrscht, dnrch den sogenannten Kultur- kampf und durch die sozialpolitische Gesetzgebung. Der erstere wurde durch das Konzil zu Rom im Jahr 1870 veranlaßt, indem dasselbe den Papst in Sachen des Glaubens für nnsehlbar erklärte. Infolge dessen sah sich der Staat genötigt, seine Stellung gegen die Übergriffe der katholischen Kirche zu sichern, und erließ zu diesem Zweck scharfe Verordnungen, die einen heftigen Kamps zwischen Staat und Kirche ansachten, bis es dann in den Jahren 1886 und 1887 aus Grund verschiedener gegenseitiger Zuge-
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