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1. Lesebuch für Fortbildungsschulen - S. 302

1897 - Stuttgart : Bonz
302 Geschichte. No. 150. 151. ständnisse zu einem leidlichen kirchenpolitischen Frieden kam. — Die sozial- politische Gesetzgebung aber verdankt ihre Entstehung vornehmlich den per- sönlichen Anregungen Kaiser Wilhelms I, welcher wollte, daß durch dieselbe „die wirklichen Härten des Schicksals, über welche die Arbeiter zu klagen haben, gelindert werden, soweit eine christlich gesinnte Gemeinschaft solches vermöchte." So wurden zu Gunsten der arbeitenden Klassen ans dem Wege der Gesetzgebung besondere Vorkehrungen getroffen, wie z. B. Einrichtung von Gewerbegerichten und von Einigungsämtern zur Schlichtung der Streitig- keiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Beschränkung der Kinder- und Frauen- sowie der Sonntagsarbeit, Überwachung der Arbeitsrüume und Arbeitszeiten, Verbot der Beschlagnahme des Arbeitslohnes, Einführung der Kranken- und Unfallversicherung, wozu dann int Jahr 1891 noch die Alters- und Jnvaliditätsversicherung kam. Aber auch sonstige wesentliche Verbesserungen sind durch die Gesetzgebung und die Verfassung des deutschen Reiches in diesen 25 Jahren geschaffen worden, wie z. B. ein allgemeines deutsches Bürgerrecht, kraft dessen jeder Deutsche in jedem deutschen Staat ganz ebenso behandelt wird wie der eigene Staatsbürger; Freizügigkeit durch ganz Deutschland, Gleichheit von Münze, Maß und Gewicht, Freiheit des Warenverkehrs von einem Bundes- staat in den andern, aber Schutz der heimischen Industrie und Landwirtschaft gegen den Wettbewerb des Auslandes durch Grenzzölle; einheitliches Post- und Telegraphenwesen; einheitliche Rechtspflege durch Einführung eines ge- meinsamen bürgerlichen Gesetzbuches; Maßregeln für die Gesundheitspflege durch Einrichtung eines Reichsgesundheitsamtes u. drgl. Um zu diesem Ziele zu gelangen, bedurfte es einer jahrhundertelangen Entwicklung, an welcher Fürsten und Volk gleichen Anteil haben. Um so berechtigter ist der Wunsch, daß nunmehr nach so vielen heißen Kämpfen die Güter und Gaben ans dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Ge- sittung unter Gottes Beistand und unter dem Schutze eines mächtigen deutschen Kaisers in dauerndem Frieden sich allezeit mehren mögen. Nach K. Biedermann u. a. 151. Die Könige von Württemberg. 1. König Friedrich. Äls im Jahr 1797 Herzog Friedrich Eugen nach kurzer Regie- rung gestorben war, folgte ihm sein ältester Sohn Friedrich Ii, der als Herzog von 1797 — 1803, als Kurfürst von 1803 — 1805, als König von 1806—1816 regierte. Er war ein Mann von vor- züglichen Geistesgaben und großer Willenskraft, in preußischen und
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