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1. Präparationsstoffe für Fortbildungs- und Fachschulen - S. 380

1910 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
380 1134,30 9dìj. 792,55 Me. — 341,75 992s. versteuerbarer Iahresgewinn des Geschäfts. (Die Summe würde in Wirk- lichkeit für 1 Monat entsprechen sein: Gewinnberechnung. Soll Haben Ji b Ji b Umsatz im Jahre Verbrauch an Material . . . 374 05 1134 30 Unkosten 76 25 Löhne 327 Abschreibung 15 25 792 55 Versteuerbarer Geschäftsgewinn . 1 341 75 Aus dieser Buchführung läßt sich ohne Schwierigkeit das gesamte versteuerbare Einkommen ermitteln. Zu diesem Zweck sehen wir zunächst, welchen Gewinn wir aus Kapitalvermögen erzielt haben (5,83 Mk.) 2. Welcher Gewinn aus Grundver- mögen erzielt ist (40,33 Mk.) Nun hätten wir: I. Gewinn aus Kapitalvermögen 5,83 Mk. Ii. „ „ Grundvermögen 40,33 „ Iii. „ „ Handel und Gewerbe 341,75 „ Versteuerbares Gesamteinkommen. 387,91 Mk. Zu demselben Resultate gelangten wir auf höchst einfache Weise, indem wir zu dem Vermögenszuwachs im Zahre den Verbrauch des Privatkontos zählen. Warum sollen Landwirte und Kleinge- werbetreibende Buchführung treiben? Eine geordnete Buchführung ist das erste, was zur Führung eines Geschäftsbetriebes erforderlich ist; sie ist notwendig im Interesse des Geschäftsinhabers aber auch im Interesse der Kunden — Geschäftsfreunde. Nach § 38 des Handelsgesetzbuchs ist jeder Kaufmann ver- psiichtet, Bücher zu führen, aus denen man seine Handelsge- schäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung ersehen kann und nach § 39 hat
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