Anfrage in Hauptansicht öffnen
Dokumente für Auswahl
Sortiert nach:
Relevanz zur Anfrage
1910 -
Langensalza
: Schulbuchh. Greßler
- Hrsg.: Rosenkranz, Fritz
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrerbuch
- Schultypen (WdK): Fortbildungsschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
380
1134,30 9dìj. 792,55 Me. — 341,75 992s. versteuerbarer
Iahresgewinn des Geschäfts. (Die Summe würde in Wirk-
lichkeit für 1 Monat entsprechen sein:
Gewinnberechnung.
Soll Haben
Ji b Ji b
Umsatz im Jahre Verbrauch an Material . . . 374 05 1134 30
Unkosten 76 25
Löhne 327
Abschreibung 15 25 792 55
Versteuerbarer Geschäftsgewinn . 1 341 75
Aus dieser Buchführung läßt sich ohne Schwierigkeit das
gesamte versteuerbare Einkommen ermitteln. Zu diesem Zweck
sehen wir zunächst, welchen Gewinn wir aus Kapitalvermögen
erzielt haben (5,83 Mk.) 2. Welcher Gewinn aus Grundver-
mögen erzielt ist (40,33 Mk.) Nun hätten wir:
I. Gewinn aus Kapitalvermögen 5,83 Mk.
Ii. „ „ Grundvermögen 40,33 „
Iii. „ „ Handel und Gewerbe 341,75 „
Versteuerbares Gesamteinkommen. 387,91 Mk.
Zu demselben Resultate gelangten wir auf höchst einfache
Weise, indem wir zu dem Vermögenszuwachs im Zahre den
Verbrauch des Privatkontos zählen.
Warum sollen Landwirte und Kleinge-
werbetreibende Buchführung treiben? Eine
geordnete Buchführung ist das erste, was zur Führung eines
Geschäftsbetriebes erforderlich ist; sie ist notwendig im Interesse
des Geschäftsinhabers aber auch im Interesse der Kunden —
Geschäftsfreunde.
Nach § 38 des Handelsgesetzbuchs ist jeder Kaufmann ver-
psiichtet, Bücher zu führen, aus denen man seine Handelsge-
schäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchhaltung ersehen kann und nach § 39 hat