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1. Teil 1 - S. 98

1899 - Essen : Bädeker
98 beeinträchtigt. Die Obrigkeit bestimmt nicht nur, was als Recht gilt, sie wacht auch darüber, dass es nicht übertreten werde. Schon das Zusammenleben nomadischer Hirtenstämme ist undenkbar ohne gewisse rechtliche Bestimmungen und ohne die Unterordnung der Menge unter ein gemeinsames Oberhaupt. Noch weniger lässt sich dies bei einer aus so verschiedenartigen Gliedern zusammengesetzten Gesellschaft denken wie derjenigen, in der wir leben. Es müssen noch weit genauere, ja man möchte sagen, wundervolle Bestimmungen getroffen werden, damit jedem das Seine werde: dem Käufer and Verkäufer, dem Gläubiger und Schuldner, dem Herrn wie dem Knechte, dem Unterthanen wie dem Fürsten ü. s. w. Alle Stände müssen getreulich zusammen- stehen und sich gegenseitig unterstützen. Der Nährstand bildet die Grund- lage des ganzen Staates; der Wehrstand schützt und verteidigt das Land und seine Bewohner, und der Lehrstand sorgt für Verbreitung von Gesittung und Bildung unter der Bevölkerung. Ein solch streng ge- ordnetes, wohlgegliedertes Ganzes aber, worin jedem seine Rechte und Pflichten angewiesen sind und für die Vollziehung beider gesorgt wird, ist der Staat. Meistens sind die Menschen, die sich zu einem Staat verbunden haben, von gleicher Abstammung; sie sprechen infolgedessen ein und dieselbe Sprache und haben gleiche Sitten; sie fühlen sich natürlich zusammengehörig und stehen im Glück und Unglück treu und fest zu einander, wie das in so erhebender Weise durch die Geschichte des deutschen Volkes in den Freiheitskriegen 1813 und des deutsch- französischen Krieges von 1870—71 uns verkündigt wird. An der Spitze unseres Staates steht ein König, der in einem kleineren Staate Grossherzog, Herzog oder Fürst heisst. Stirbt der Fürst, so wird sein ältester Sohn, wo kein solcher vorhanden ist, der älteste männliche Verwandte, Bruder u. s. w. sein Nachfolger. Kein Mensch vermag seine Geburt zu bestimmen, und niemand kann sich seine Eltern wählen; es liegt also lediglich in der Hand Gottes, zu bestimmen, welches Kind er dem Fürsten geben will; weil aber auf diese Weise Gott die Nachfolge auf den Thronen regelt, sagt man von den Fürsten, dass sie „von Gottes Gnade“ zum Regimente berufen seien. Man nennt einen Staat, in dem ein Fürst an der Spitze steht, eine Monarchie; die Monarchien sind jetzt erblich, weil immer der nächste Verwandte der Nachfolger des ver- storbenen Regenten wird. Eine kleine Anzahl von Staaten haben keinen Monarchen; dort wählen sich die Bewohner auf eine bestimmte Anzahl von Jahren (z. B. in Nordamerika auf 4 Jahre) aus ihrer Mitte einen Mann, der für diese Zeit das Regiment führt; ein solches Land bildet eine Republik, und der Mann, der an der Spitze steht, heisst Präsident. Wir Deutsche können stolz darauf sein, zu einem Volke zu gehören, das sich durch eine. weit vorgeschrittene Bildung auszeichnet, die sich unser Volk in einer durch Jahrhunderte fortgesetzten treuen Arbeit erworben hat. Dass wir diese hohe Stufe im Wissen und Können er- stiegen haben, verdanken wir zu einem nicht geringen Teile unserer Obrigkeit. Denn diese will nicht allein ihre Unterthanen schützen und die Verbrecher strafen, sondern sie ist auch bemüht, die Menschen in ihrem Streben zu fördern. Zu diesem Zwecke hat sie eine Menge von Einrichtungen getroffen, die der Arbeit, dem Handel und Wandel grosse-
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