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1. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 399

1913 - Leipzig : Hahn
399 Sie fuhr sich mit der Schürze über die Augen. „Laß man jut sein, Karl. Ick weeß ja, du kannst nischt vor. Hast dir immer jeschunden wie een Tier — 's war nur der Wiesling, der Kerl..." „Der Wiesling!" wiederholte er, dann nickte er ihr noch einmal zu und stieg langsam die Treppe hinab. Vom Küchenfenster aus sah sie ihn bald darauf vor der Werkstatt sitzen wie alle Tage. Jetzt war aber der Platz auf dem Bretterhaufen leer. Sie dachte nicht anders als, der Mann sei schon auf der Treppe; wie er indessen nicht kam, lief sie die Treppe hinab, aber von Kern war auf dem Hofe nichts zu sehen. Etwas beunruhigt fragte sie einen Jungen, der zwischen den Brettern herumspielte, ob er nicht wisse, wo der Meister sei. „Der Olle is in de Werkstatt jejangen", meinte der Bengel. Frau Kern hatte kaum die Tür aufgestoßen, als sie zurücktaumelte. Auf dem Haufen Hobelspäne in der Ecke lag langhingestreckt der Meister. Das Käppchen war ihm vom Haupte gefallen, und in die grauen Haare mischten sich die Holzspäne, aber das Gesicht sah so ruhig und friedlich aus wie seit lange nicht. Ein Herzschlag hatte dem Leben des Greises ein Ende gemacht . . . Zwei Tage später in der Dämmerungsstunde bewegte sich den Kottbusser Damm entlang nach dem Rixdorfer Friedhof zu ein kleiner Leichenzug. Der Leichenwagen war gerade am Eingang von Rixdorf angelangt, als im schnellen Tempo ein eleganter Wagen mit zwei prächtigen Not- schimmeln vorüberjagte. Darin saß ein einzelner Herr und Paffte seine Zigarre. Das war die letzte Begegnung zwischen Herrn Wiesling und Meister Kern. _______ _ Hanns v. Zobelug. 165. Die sosiale Gesehgednng des Deutschen Reiches. Die wichtigsten Gesetze des Deutschen Reiches, die der Unterstützung und dem Schutze des Arbeiters dienen, sind die drei Arbeiterver- slcherungsgcsctze, nämlich das Gesetz über die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Jnvaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung, sowie das Arbciterschuhgeseh. Den Anstoß zu diesen Gesetzen gab Kaiser Wilhelm I. Am 17. November 1881 richtete er eine Botschaft an den Reichstag, worin er aussprach, daß der Staat zur Unterstützung des Arbeiters verpflichtet sei. Er sagte: „Schon im Februar d. I. haben Wir Unsere Überzeugung aussprechen lassen, daß die Heilung der sozialen Schäden auf dem Wege der Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde. Wir halten es für Unsere kaiserliche Pflicht, dem Reichstage diese Aufgabe von neuem ans Herz zu legen, und Wir würden mit um so größerer Befrie- digung auf alle Erfolge, mit denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewußt- sein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaften seines innern Friedens und den Hilfsbedürftigen größere Sicherheit und
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