1913 -
Leipzig
: Hahn
- Hrsg.: Leipziger Fortbildungsschul-Direktoren und -Lehrern
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1901
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule, Fachschule, Gewerbeschule
- Regionen (OPAC): Dresden
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
- Geschlecht (WdK): Jungen
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noch eine Restforderung von 66 Jt zusteht. Da Sie bis heute noch nicht
Zahlung geleistet haben, erlaube ich mir, Ihnen eine zweite Rechnung zuzusenden,
und gebe mich der Hoffnung hin, daß Sie für baldige Deckung des noch offenen
Postens sorgen werden.
Hochachtungsvoll
K. A. F r i d e.
b. Wiederholte Mahnung.
Leipzig, den 15. Juli 19 . ..
Herrn Kurt Becker in Borna.
Mein Schreiben vom 1. d. M. haben Sie zu meinem Bedauern bis heute
ganz unberücksichtigt gelassen. Ich sehe mich darum veranlaßt, Sie abermals um
Berichtigung meines Guthabens von 66 Jt zu ersuchen. Da ich eine längere
Frist nicht gewähren kann, so muß ich dringend um Erledigung bitten. Sollte
das wider mein Erwarten bis zum 1. August a. c. nicht geschehen sein, so werde
ich den Betrag durch Postauftrag erheben.
Hochachtungsvoll
K. A. F r i ck e.
Iv. ^ex&efyx mit Wehörröen.
1. Das gerichtliche Mahnverfahren.
a. Gesuch um Erlaß eines Zahlungsbefehls.
An
das Königl. Amtsgericht
zu Borna.
Ich bitte um Erlaß eines Zahlungsbefehls
gegen den Bauunternehmer Kurt Becker in
Borna, Hauptstraße 15, wegen einer For-
derung von
32 Jt für in der Zeit vom 25. Februar
bis 1. April 19... geleistete Schlosser-
arbeiten,
34 Jt Kaufpreis für zu diesen Arbeiten
gelieferte Bleirohre und Hähne.
Summa 66 Jt *) nebst 4 °/0 Zinsen seit dem
1. April 19 . . .
Erhebt der Gegner Widerspruch, so bitte ich
um Anberaumung eines Termins zur münd-
lichen Verhandlung.**)
Leipzig, den 20. August 19 . . . Hochachtungsvoll
A. K. F r i ck e, Schlossermeister,
_____________ Südstraße 5.
*) Übersteigt der Gesamtbetrag der geschuldeten Summe 600 Jt, so kann
gleichzeitig noch beantragt werden, die Sache im Falle des Widerspruchs des
Schuldners an das zuständige Landgericht zu verweisen. Es ist dies wichtig, da
bei Summen von über 4000^ drei Instanzen (Landgericht, Oberlandesgericht,
Reichsgericht) sich mit der Sache besassen können.
**) Erhebt der Schuldner nicht binnen einer Woche nach Zustellung des
Zahlungsbefehls Widerspruch, so bedarf es, um die Zwangsvollstreckung (Pfändung)
gegen ihn zu betreiben, eines Vollstreckungsbefehls.
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