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1. Lesebuch für die Sonntagschulen der Pfalz - S. 199

1910 - Zweibrücken : Kranzbühler
199 langte Geld sich Güter zu verschaffen, die zum Leben nötig sind oder zur Bequemlichkeit und zum Vergnügen dienen. Allein Robinson war infolge seiner Einsamkeit nicht einmal in der Lage sich durch Tauschhandel, der doch bei den ungebildetsten Völkern gang und gäbe ist, Güter zu erwerben. Glücklich hätte sich der einsame Mann ge- priesen, wenn ihm wenigstens diese Art des Erwerbes offen gestanden hätte; freilich sind die Tauschmittel gewöhnlich nach Beschaffenheit und Wert so verschieden, daß das gegenseitige Abwägen sehr umständ- lich ist, und es können leicht Meinungsverschiedenheiten und Streit entstehen. Die .Weißen, die später auf die Insel kamen, ließ Robinson aus freien Ztücken in den Genuß seiner Rechte treten. Als er endlich das Eiland verließ, trat er ihnen sein Anrecht auf die Insel ab und sein gesamtes Eigentum, die Früchte seiner jahrelangen Mühe und Arbeit, fiel seinen Genossen durch Schenkung oder Vermächtnis zu, geradeso wie Eltern ihren Rindern den Besitz übergeben, den sie er- worben haben. Man kann also auf sehr verschiedene Weise zu Eigentum kom- men; immer aber muß dem Erwerb von Eigentum ein zureichendes Recht zugrunde liegen. Das Gefühl für dieses Recht ist tief in der menschlichen Natur begründet, weshalb es sich auch beim Rinde und beim ungebildeten Menschen lebhaft geltend macht. Deshalb stellt das Zittengesetz das Eigentum als unverletzlich hin und darum bilden bei allen gesitteten Völkern die Bestimmungen über das Eigentum einen wichtigen Teil ihrer Gesetze. Wird einem jeden der Besitz seines Eigentums und das verfügungsrecht darüber durch das Gesetz ge- währleistet, so erwachsen dadurch für den einzelnen wie für die Ge- samtheit große Vorteile. Welche Völker sind die wohlhabendsten? Diejenigen, bei denen jedem Volksgenossen die größte Sicherheit seines Eigentums geboten wird. Wer würde einen Baum pflanzen, wenn jeder Vorübergehende die Früchte ungestraft brechen dürfte? Wer würde ein Pferd aufziehen, wenn es der Nachbar ohne weiteres vor seinen Pflug spannen dürfte? Wer würde ein Haus bauen, wenn irgend ein Fremder ihn daraus vertreiben dürfte? An den Erwerb von Vorräten würde man dann erst recht nicht denken können und von einem gegenseitigen Austausch der Güter könnte nicht die Rede sein; kurz, Handel und Verkehr und jeder Fortschritt der Rultur wären unmöglich. Da es geistige Arbeit gibt, so kann man auch von geistigem Eigentum sprechen. Wird sachliches Eigentum auf einen anderen über-
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