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1. Lesebuch für die Sonntagschulen der Pfalz - S. 207

1910 - Zweibrücken : Kranzbühler
207 daß Sie jederzeit angeben können, wieviel Geld in der Kasse vorhanden sein muß? Reicht es dazu aus, daß Sie in jedem Augenblick zu sagen wissen, wieviel Ihnen dieser oder jener Kunde schuldet oder welche Summe Sie Ihren Lieferanten schuldig sind? Reicht es dazu aus, daß Sie in kurzer Frist imstande sind einen Nachweis über Ihr Vermögen auf- zustellen? Wenn alles das nun gar mit einem Male von Ihnen — vielleicht auch von den Ihrigen — verlangt würde, w i e würden Sie Ihr Verzeichnis durchsuchen müssen, w i e würden Sie hin und her blättern um die einzelnen Posten herauszuschreiben, und wenn Sie sich dann endlich seufzend den Schweiß von der Stirne wischten, hätten Sie dann auch das Gefühl der Sicherheit, daß Sie sich nicht geirrt haben?" „Sie haben wirklich recht," versetzte der biedere Schneidermeister, „so würde es uns wohl allen ergehen; aber kann denn die Buchführung über solche Mühseligkeiten hinweghelfen?" „Ei freilich," lautete meine Ant- wort, „das will ich jetzt auseinandersetzen. Das Aufschreibebuch des Bäckermeisters will ich beileibe nicht in den Winkel werfen; es ist sogar unentbehrlich; jeder Kaufmann hat es im Gebrauch und nennt es Jour- nal oder Tagebuch. Daraus macht er jeden Abend oder von Zeit zu Zeit zwei wichtige Auszüge, die er in besondere Bücher einträgt. Alles, was er eingenommen oder ausgegeben hat, überträgt er auf zwei gegenüberstehenden Seiten in das Kassabuch; die Summen aber, die ihm seine Kunden schulden oder die er ihnen schuldig ist, schreibt er ebenso in das Hauptbuch. Im Kassabuch macht er monatlich einen Ab- schluß der Einnahmen und Ausgaben; im Hauptbuch stellt er gewöhnlich am Ende desjahres Forderungen und Schulden einander gegenüber. Ferner stellt er am Jahresschluß sein Vermögen an Haus, Waren, For- derungen u. s. w. übersichtlich zusammen, das nennt er die Aktiva; und dann rechnet er die Schulden aus, die auf ihm lasten, das sind die Passiva; die gesamte Aufstellung aber nennt er Inventur." „Wir sind aber doch keine Kaufleute!" warf jetzt der Schmiede- meister dazwischen; „was soll uns also dieses papierene Rechnen nutzen! Und wer kann denn z. B. verlangen, daß ich auf Knall und Fall angebe, wieviel Geld in meiner Kasse liegt? Das geht doch mich ganz allein etwas an!" „Gemach, Meister Schmied!" entgegnete ich, „wie leicht kann der Fall eintreten, daß eines Meisters und seiner Familie Wohl und Wehe urplötzlich von ein paar Geschäftsbüchern ab- hängt! Legt eine Feuersbrunst die Werkstatt in Asche, so kann der Meister nur mit Hilfe seiner Geschäftsbücher den Beamten der Feuer- versicherung beweisen, wie groß seine Vorräte an Werkzeugen, Rohstoffen und Waren gewesen sind, welchen Schadenersatz er demnach fordern darf. Ist ein Kunde der Meinung, daß er eine Zahlung bereits geleistet habe, oder verlangt ein Gläubiger irrtümlich eine Zahlung, die der Meister schon beglichen hat, so stellen die ordentlich geführten Bücher leicht den Tatbestand fest. Segnet aber ein Meister das Zeitliche, so
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