Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die Geschichte der Menschheit - S. 95

1835 - Dresden [u.a.] : Arnold
95 §. 52. Die Entwickelung der bürgerlichen Angelegenheiten ging während dieses Zeitraums in jedem der vier ge- nannten Länder auf eine besondere Art vor sich. In Italien wurde sie größtentheils das Werk auswärtiger Völker, und die Sache kann erst in der Erzählung der Geschichte des Papstthums dargestellt werden. In Frank- reich und in Deutschland lagen die Begriffe des Lehn- Wesens zum Grunde. England lernte das Lehnwesen erst gegen Ende des eilften Jahrhunderts kennen, die- ses übte daher auch in diesem Lande seinen Einfluß auch auf die bürgerlichen Einrichtungen desselben aus. §. 53. In Frankreich kam es unmittelbar nach der Theil- ung des Frankenreichs zu Verdün i. I. 843 zu der Frage, ob auch die Herzoge den Königen denselben Ge- horsam schuldig seyen, den alle andere Staatsgenossen ihm leisten müssen, weil ohne denselben das Negieren des Staates etwas Unmögliches ist. Ueber die Beant- wortung und Entscheidung dieser Frage kam es zu oft sich erneuernden Kriegen zwischen den Königen und dem hohen Adel. Die Sache entschied sich aber unter Lud- wig X!., gegen Ausgang des fünfzehnten Jahrhunderts, zum Vortheil der Könige, und Frankreich wurde seit jener Zeit durch uneingeschränkte Könige beherrscht. §. 54. In Deutschland erfolgte das Gegentheil. Hier behaupteten sich die Besitzer großer und so gar kleine- rer Landstriche, Herzogthümer, Fürstenthümer, Graf- schaften, Baronieen genannt, in der Landeshoheit, d. h. sie regierten ihre Länder nach ihrem eigenen Belieben,
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer