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1. Die Geschichte der Völker - S. 33

1835 - Dresden [u.a.] : Arnold
Der altrömische Staat. 33 vor Gericht sie verträte. Ein solcher Mann wurde der Patron des Plebejers genannt, der Plebejer hieß der Client. Bloß darauf that sich der Plebejer etwas zu gute, daß er ein freier Römer, ein römischer Bür- ger, d. h. daß er kein Sklave war. Sobald der kleine Staat zahlreich genug war, wurde die höchste Obrigkeit errichtet, d. h. die Re- gierung desselben festgestellt. Es wurden hundert be- jahrte Männer unter den Gründern der Stadt gewählt und Patres oder Sen ato res genannt. In ihrer Versammlung, der Senat genannt, wurden die Ver- ordnungen, die Senatus-Consulte genannt, erlassen, denen jeder Staatsbürger unterworfen war. Später- hin bestand der Senat aus zwei hundert, und endlich sogar aus tausend Personen. Gegen 250 Zahre lang gab es unter den Sena- toren einen Ersten oder Vorsitzenden, der es auf Lebens- zeit war und König genannt wurde. Es sind solcher Könige sieben gewesen, nemlich Romulus, Numa Pompilius, Tullus Hostilius, Ancus Mar- tius, Tarquinius Priscus, Servius Tul- lius, Tarquinius Superbus. Zu den Zeiten des letzteren aber änderte man die Form der Ne- gierung. Tarquinius und seine Familie hatten sich bei den Patriciern verhaßt gemacht, man setzte den König ab und verordnete, daß künftig zwei, aus dem Senate und durch den Senat gewählte Männer, Consuln genannt, jährlich den Vorsitz in dem Senate führen sollten. Hierdurch erhielt die Einrichtung des Staates mehr das Ansehen einer Republik, und diese Einrichtung bestand bis in das Zahr 31 v. Chr., in welchem Zahre Octavius Augustus Monarch des Staates wurde. Die Römer sind für Europa und in so fern auch für die ganze Menschheit merkwürdig geworden, theils durch ihre großen Eroberungen, theils durch ihre Zweite Abth. 3
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