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1. Die Geschichte der Völker - S. 83

1835 - Dresden [u.a.] : Arnold
Deutschland. 83 Grundherren sich Einzelne, unter dem Namen: Herzoge, Fürsten, Grafen, Ritter, betrachteten, welche nun Theile ihres Bodens an Andere verliehen hatten, so wie sie selbst nach und nach als große Lehnbesiher der Könige betrachtet wurden, so daß die Könige sich als Grund- herren des ganzen Landes ansahen. Dessen ungeachtet aber wurde Deutschland keine eigentliche Monarchie, wie Frankreich endlich eine sol- che ward, sondern es wurde ein Staatenbund, wie wir es noch gegenwärtig kennen. Die Könige strebten zwar öfter danach, konnten es aber nie dahin bringen, daß ihnen die Herzoge, Fürsten u. s. w. als bloße Vasallen sich unterworfen hätten. Die Ursachen hier- von liegen in folgenden Umständen: a. Es gab schon mächtige Herzoge oder Fürsten in dem Lande östlich vom Rhein, als Karl d. Gr. das Frankenreich östlich von diesem Flusse erweiterte. Die Sachsen, an der Ems wohnend, waren ein ganz für sich bestehendes Volk, unter einem eigenen Fürsten, welcher oft sogar König genannt wird. Als ein solcher focht Wittekind gegen Karl d. Gr. achtundzwanzig Jahre lang, mußte sich zwar endlich unterwerfen, blieb aber doch noch der Fürst oder Oberste des Landes Sach- sen, unter dem Namen Herzog. So gab es auch in dem deutschen Franken selbst einen Herzog von Franken. Am Neckar und südlich von der Donau, in den Ländern, welche damals Schwaben genannt wurden, gab es Grafen von Hohenstaufen und Waiblingen, welche sehr ansehnliche Gebiete hatten und schon im eilften Jahrhunderte zu Herzogen erhoben wurden. Das Herzogthum Baiern war ein sehr ansehnli- ches Land, als Karl d. Gr. es mit dem Frankenreiche vereinigte. Es umfaßte einen Theil des gegenwärtigen Baiern und das gesammte gegenwärtige Oesterreich. Die Herzoge von Baiern konnten also mit großer 6 *
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