1835 -
Dresden [u.a.]
: Arnold
- Autor: Heusinger, Johann Heinrich Gottlieb
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch, Lehrerbuch
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
England.
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Hunderte auf Veranstaltung der Päpste durch den Bi-
schof Augustinus daselbst wieder verbreitet.
Seit dem Jahre 827 ist England, von welchem
nun ganz allein gesprochen werden soll, eine Monarchie,
und Egbert, der Nachkomme eines der angelsächsischen
Herzoge, ist dessen erster König. Man hatte um diese
Zeit viele Kämpfe mit den Bewohnern der dänischen
Inseln, welche sich Englands bemächtigen wollten, und
sich dessen späterhin auch wirklich eine Zeit lang, nem-
lich vom Jahre 1017 bis 1066, bemächtigten. Dessen
ungeachtet hatte das Land damals einen seiner größten
Könige. Es war Alfred der Große, beinahe
ein Zeitverwandter Karls des Großen, denn er regierte
von 872 bis 901. Dieser Mann erwarb sich theils
vor seiner Thronbesteigung, theils nach derselben, die
größten Verdienste um England. Er zwang die in dem
Lande bereits wohnenden Dänen, sich ihm zu unter-
werfen und Christen zu werden; er versah England
mit festen Plätzen und baute auch Flotten, um ferneres
Andringen verhindern zu können. Die Normannen,
welche von Frankreich aus die Südküste anfielen und
plünderten, schlug er siegreich zurück. Auch gab er dem
Lande zuerst regelmäßige bürgerliche Einrichtungen.
Er theilte ganz England in Grafschaften ein und ließ
jede Grafschaft in seinem Namen durch Grafen oder
Oberrichter verwalten. Jede Grafschaft wurde in hun-
dert Distrikte, Hunderte, und jede Hundert in zehn
Gemeinden, Zehnte genannt, vertheilt. Jede Zehnte
hatte einen Gemeinde-Vorsteher, der kleinere Sachen
entschied. Größere wurden vor die Versammlung einer
Hunderte gebracht, die alle Manate eine Sitzung hielt,
und deren Vorsteher zwölf Hausväter aus der Hunderte
ernannten, welche die Streitigkeiten entschieden, nachdem
sie einen Schwur abgelegt hatten, daß sie nach ihren
beßten Einsichten unpartheiisch entscheiden wollten. Durch
diese Einrichtung wurden die sogenannten Geschwornen-