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1. Kompendium der deutschen Geschichte - S. 259

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
bis zum westfälischen Frieden. 259 eingeführt wurde; dieser Reichstag ist übrigens merk- würdig, weil nur die bey demselben vorkommenden Für- stenstimmen für alle Zukunft gültig blieben. Er äus- serte sich in der spaltigen Bischofswahl zu Strasburg, 1692 wo die Zahl der Domherren für den lutherischen Bewer- der, das Recht aber wohl für den katholischen sprach; in der häßlichen Donauwerthischen Achtserkla- 1606 rung; in vem Marburgischen Erbschaftsstreit, der die Spaltungen unter den Protestanten noch ver- mehrte ; und in dem I ü l i ch t sch e n S u c e e ssi 0 n s fa l l, 160g wo Sachsen vielleicht das Recht aus seiner Seite hatte, rc. aber um es gültig zu machen, sich fest an den kaiserli- chen Hof schließen mußte. Die Protestanten verloren dadurch die Beybilse ihres mächtigsten Mitglieds, und die Katholiken erhielten durch den Uebertritt eines an- dern glücklichern Kompetenten, des Pfalzgrafen von 1614 Neuburg, Wolfgang Wilhelm, einen neuen Zu- wachs, so wie die Reformisten an dem Kurfürsten von Brandenburg, Joh. Siegmund; bey beyden war Politik die Ursache der Religionsvcranderung. §. 7» Die Katholiken durften sich bey diesen Ereignißen für die überwiegende Parthey halten, machten auch täg- lich neue Vorschritte, welchen man von protestantischer Seite durch tue Union zu begegnen suchte. Ihr Haupt 1603 war der Kurfürst von der Pfalz, weil man auf Sachsen wenig rechnen durfte; im Grunde war es bey der Anlage König Heinrich Iv. von Frankreich, der dem Pfälzer R 2 Für- 1
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