Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Kompendium der deutschen Geschichte - S. 317

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
bis auf unsere Tage. 517 unentschieden, so auch die Bestimmung über Schwe- disch- Pommern, welches eine unzeitige Theilnahme des Körags an den: ihm fremden Kriege in die Hände des allgemeinen Siegers gebracht hatte. Holstein wird seit den Zeiten der aufgelösten Reichsverfassnng als abgesondertes, zur Masse von Dänemark gehöriges Herzogthum betrachtet. Die theoretische Lage des deutschen, durch den Rhein begränzten Reichs, war also nun eine gedop- pelte. Die kleinere östliche Halste trennte sich gänzlich, und bildete beträchtliche Theile der Oesterreichischen und Preußischen Monarchie; die größere westliche Hälfte umfaßte vier Königreiche, vier Großherzogthümer, die Länder des Fürsten Primas, nebst mehrern Herzog- und Fürstenthümern. Sie alle schalten unbeschränkt über ihre innern Verfügungen, znm Theile auch über ihre äussern Verhältniße. Ein allgemeines Band, der Rheinische Bund, fteng an sie näher zu knüpfen, und das Ende dieses Bands hielt K. Napoleon. Eine allgemeine Verbindung, welche mit kräftiger Hand Ruhe im Innern des Vaterlands erhält, bleibt nothwendige Sache, wenn unsere Nachkommenschaft nicht ein bellum Omnium contra omnes, wenn sie nicht die traurige Lage erleben soll, welche Italien Jahrhunderte lang dem Bürgerkriege Preis gab, Nationalkraft zur Arglist erniedrigte, und das schöne Land zur vorüber- gehenden Beute für jede vordringende fremde Nation machte. Ein wohlwollender Genius wird der ausdau- ernden Festigkeit und dem Kriegersinne des Deutschen zur
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer