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1. Theil 4 - S. 293

1813 - Leipzig : Hinrichs
Rheinbund. 293 ihm die Ueberzeugung gewahrt hatten, daß es unter den eingetretenen Umständen unmöglich wäre, die durch den Wahlvertrag eingegangenen Verpflichtungen ferner zu er- füllen. Bei dieser Ueberzeugung fey er es seinen Grundsä- tzen und seiner Würde schuldig, auf eine Krone Verzicht zu leisten, welche nur so lange Werth in seinen Augen hätte haben können, als er dem^Sn Churfürsten, Fürsten und Ständen ihm bezeigten Vertrauen Gnüge zu leisten im Stande gewesen wäre. Er erkläre also, daß er das reichsoberhauptliche Arnt durch die Vereini- gung der conföderirten rheinischen Stände als erloschen, und daß er seine sämmtlichen teutschen Provinzen und Reichsländer von jetzt an blos in ihrer Vereinigung mit dem ganzen östreichischen Staatskörper betrachte.« Uebrigens machte der Kaiser von Oestreich be- kannt, daß er die Versorgung des bisherigen Reichshof- raths übernähme, und empfahl den gewesenen Ständen des Reichs die Sorge für das Personale des Rerchskammer- gerichts. 697. Der Rheinbund. Die durch die rheinische Bundcsacte neuverbün- deten ehemaligen teutschen Fürsten waren die Könige von Bayern und Wrrtemberg; der Churfürst Reichserzkanzler und der Churfürst von Baden; der neue Herzog von Berg und Cleve; der Land- graf von Hessen-Dar mstadt; die Fürsten von Nassau-Usingen und Weil bürg; die Fürsten von Hohenzollern -Hechingen und Sigmaringen; die Fürsten von Salm-Salm und Salm- Kyrburg; der Fürst von Isenburg-Birstein; der Herzog von Ahremberg; der Fürst von Lichlenstein (dessen Un- terschrift aber bei der Acte fehlte), und der Graf von der Leye n. — Nach dieser Urkunde nahm der bisherige Neichs- erzt'anzler den Titel Fürst Primas, der Churfürst von Baden, der Herzog von Berg und der Landgraf von Hes- sen-Darmstadt den großherzoglichen Titel an. Sie 1 /
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