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1. Theil 4 - S. 327

1813 - Leipzig : Hinrichs
Italien. 337 herige Eintheilung und Administration wurde vorläufig bei- behalten. Die illyrischen Provinzen *), am Tage nach dem Wiener Frieden (15 Oct. 1809) zur politischen Selbststän- digkeit gerufen, wurden aus mehrern östreichische» Cessto- nen, aus Krain, dem Villacher Kreise, dem östreichi- schen Antheile an Istrien, aus Fiume und Triest, dem Litkorale, und dem abgetretenen Theile von Kroatien auf dem rechten Ufer der San gebildet, und von dem Kö- nigreiche Italien Dalmatien, Istrien und das Gebiet der ehemaligen Republik Ra gusa damit verbunden. Die Negierung dieses in sieben Provinzen getheilten jungen Staates, mit einer Bevölkerung von ungefähr anderthalb Millionen Einwohnern, ist von dem Kaiser Napoleon bis jetzt nur provisorisch angeordnet worden. — Die ehemalige Republik Ra gusa innerhalb des Gebietes von Dalmatien, stand, bis zur Occupation derselben (1806) von den Franzo- sen, unter türkischem Schutze. Der große Rath derselben umfaßte alle Adliche, welche das achtzehnte Jahr zurückgelegt hatten; er war die Quelle aller Macht des Staates, und hatte das Recht über Leben und Tod, so wie das Begnadigungsrecht. Der Senat, der aus 4; Mit- gliedern bestand, bestimmte und verwaltete die Abgaben, ernannte die auswärtigen Gesandten, und hatte das Recht, Gesetze zu geben, Krieg anzukündigen, und Frieden zu schlie- ßen. Die executlve Gewalt hingegen lag in den Händen von sieben Senatoren, welche den kleinen Rath bildeten, an dessen Spitze ein Rettore (Rector) stand.— 708. Kirchenstaat. Es gehört zu den wichtigsten und folgenreichsten Vor- gängen der neuesten Zeit, daß in ihr die weltliche Macht des Papstes aufgelöset, und dadurch das tausendjährige Gebäude der Hierarchie, das Luther schon 0 *• 691.
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