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1. Lehrbuch der Europäischen Staatengeschichte für Schulen - S. 66

1794 - Gotha : Ettinger
66 Iv. Großbritannien. 5. England kömmt wieder unter die Herr- schaft seiner sächsischen Königs-Familie. Isz6 Nach Knuds Tode hört die dänische Regie- rung wieder auf. Eduard/// (Bekenner) wird aus der Normandie hcrbeygerufen. Dieser übergeht seinen Neffen, Edgar Athe- 1066 ling, und setzt Wilhelm in von der Nor- mandre ( den Enkel seiner Mutter Bruder ) zum Erben ein. Die Engländer haben während dieses Zeitraums schon viele Freyheiten. Mächtige Herzoge und Grafen. Reichsversammlungen. Wit- tenagemvt. Damahlige Lebensstrafen; wei, scs Handelsgesetz; Üebermacht der Mönche. Ausrottung der Wölfe. Z. Unter normannischen Königen, 1066 -1154, fast 90 I. i. Wilhelm der Eroberer bemächtiget sich des englischen Thrones. Graf Harald von Westsex kömmt ihm zwar zu- vor; aber Wilhelm überwindet ihn bey Ha- stings. Wilhelmen unterstützen der Padst, und andere. Er regiert sehr streng und willkührlich. Einführung des Lehnrechts. Ueber 60200 groß- ße Lehne; 11400 von denselben behielt Wil- helm als Cammergüter. Forstgefttze. Empörungen seiner Unterthanen — und seines Sohnes Robert. Doch macht sich Wilhelm um die Bildung der Engländer außerordentlich verdient. Aufklä- rung die er unter den Engländern verbreitet. Lanfrank; Anselm. Unterdrückung der eng- lischen Sprache. Wilhelm, groß in Tugenden und Fehlern, st.
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