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1. Lehrbuch der Europäischen Staatengeschichte für Schulen - S. 200

1794 - Gotha : Ettinger
200 Xii, Polen. 1772 -775 1791 1792 1793 setzten sie aber auch gewisse Landstriche, auf die sie ei» Recht behaupteten; Oestreich: Lodo- miricn und Galizien; Rußland: einen Theil von Lithauen; und Preussen: Westpreussen und den Netzedistrict. Die vereinigten Machte gaben auch der polni- scs>cn Staatsvcrfassung eine andre Gestalt. Beständiger Regierungsrath (-onleil perma- nent. ) Mehrheit der Stimmen soll in dem- selben eirtscheiden, und der König ein gebohr- ner Pole seyn. Die damahls gemachte Constitution war aber den Wünschen der ganzen polnischen Nation noch nicht angemessen. Die Dissidenten drangen noch immer darauf, mit den Katho- liken einerley bürgerliche Rechte zu haben. Endlich wirb, mit Bewilligung des größten Theils der Neichsstande, eine neue Constitu- tion gemacht. Allein die Edelleute, die mit derselben unzufrieden sind, errichten zu Tar- gvwicz eine Conföderation, und bitten die russische Kaiserin um Beystand. Diese ver- langt hierauf die Wiederherstellung der vori- gen Constitution, und laßt eine Armee in Polen einrücken. Die polnischen Truppen werden von den Russen zurückgeschlagen, und die neue Constitution wieder abgeschafft. Hierauf laßt auch der König von Preussen, un- ter dem Vorwände der Unruhen, eine Ar- mee in Polen einrücken, und nicht nur Dan- zig und Thorn, sondern auch die Bezirke Posen, Gnescn, Kalisch u. a. m. besetzen. Die Russen bemächtigen sich indessen eines großen Theils von Lithauen und der Ukraine, so daß für das eigentliche polnische Reich kaum der ;te Theil des ehemahligen Umfangs übrig bleibt. Oie zu Grodno versammelten Reichsstande müssen diese abermahlrge Thei- lung untcrzeichttkn. 2m
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