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1. Bd. 2 - S. 299

1824 - Frankfurt a. M. Leipzig : Hinrichs
England. 299 Johann hatte sich der Regierung angemaßt. Dieser Jo- hann ohne Land (1199 — 1216) folgte ans Richard; bei aller individuellen Schwache, ein grausamer und launen- hafter Regent, ^ine allgemeine Unzufriedenheit der großen Vasallen und der hohem Geistlichkeit, so wie das vom Papste, der noch überdies England an Frankreich verschenkt hatte, über England geschleuderte Interdikt, veranlaßte den König zu dem Schritte der Verzweiflung, sein Reich vom Papste zur Lehen zu nehmen, und diesen dadurch zu seinem Vertheidiger zu gewinnen. Eine solche Erniedrigung mußte aber alle Stande des Reiches gegen Johann em- pören, und der Primas der englischen Geistlichkeit, der Erz- bischofs von Canterbury, stand selbst an der Spitze seiner kräftigen Gegner. Der Bannstrahl des Papstes blieb ohne Wirkung; der König mußte mit seinen Standen zu- sammentreten, und in der Unterschreibung der magna cliaxta dem Adel und der Geistlichkeit große Rechte zusichern; ein Freiheitsbrief, der, aller spater eingetretenen politischen Ver- hältnisse ungeachtet, dennoch die Grundlage der englischen Nationalfreiheit ward. Durch ihn erhielt die Geist- lichkeit Befreiung von der weltlichen Gerichtsbarkeit, die Ausschließung der Laien bei der Wahl der Bischöffe und Aebte, und ungehinderte Appellation nach Rom. Der Adel gewann dadurch eine nähere Bestimmung der Lehns- verhaltnisse, und die Abschaffung mehrerer drückenden Ge- wohnheiten. Der Bürgerstand erhielt die Freiheit des Handels, und völlige persönliche Freiheit bewilligt, bis bei Anklagen ein Gericht von seines Gleichen über ihn entschieden habe; nur für den Land mann ward in diesem Freiheitsbriefe nicht gesorgt. Eine Hauptstütze der politi- schen Freiheit Englands bestand in der Bedingung, daß der König keine Abgabe erheben durfte ohne Bewilli- gung der Erzb ischöffe, Bischöffe, der Grafen und Barone, und der Städte. Der Erzbischoff Lang ton, der als Primas des Reiches die magna cliarta hauptsächlich bewirkt hatte, belegte die Verletzung derselben mit dem Banne. In die Landessprache übersetzt, kam sie zur Kenntniß des Volkes, und ward jährlich einmal von
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