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1. Bd. 2 - S. 348

1824 - Frankfurt a. M. Leipzig : Hinrichs
Sechster Zeitraum. seinen Theile des Rechts ausging. Von Italien kam die Rechtswissenschaft nach Frankreich, England und Teutsch- land, wo sie im fünfzehnten Jahrhunderte auf den meisten Hochschulen gelehrt ward unv allmahlig zu einem ausschlie- ßenden Gebrauche in den Gerichten gelangte. — Gleichzei- tig mit dem römischen Rechte erhielt auch das canonische Recht zu Bologna eine wissenschaftliche Gestalt, und ward zum Universitatssiudium erhoben. Entschieden wirkte die Verbreitung des römischen und canonischeu Rechts über die Reiche germanischen Ursprungs — mit Ausnahme von Eng- land, wo das römische Recht fast gar keinen Eingang fand, und mit der unter Johann ohne Land gegebenen magna charta unvereinbar war — sehr nachtheilig auf die Unter- drückung des eigenthümlichen Charakters der teutschen Völ- ker, auf die allmahlige Beseitigung ihres frühern einheimi- schen Gewohnheitsrechts, und auf die Verdrängung ihrer einfachen, an mündliche Verhandlungen und an die Aus- sprüchefreier Schöppen gebundenen, Rechtspflege; denn nur wenig half es, daß man um der als lästig gefühlten wei- tern Verbreitung des römischen Rechts entgegenzuwirken, namentlich in Teutschland, das altere Gewohnheitsrecht in dem sogenannten Sachsenspiegel und im Schwaben- spiegel, wahrend des dreizehnten Jahrhunderts zu sam- meln und zu retten versuchte. Doch ist es wichtig, zu be- merken, daß das fremdher über die Berge nach Teutsch- land gekommene römische und canonische Recht nie durch einen kaiserlichen oder Reichsschluß eingeführt und bestätigt worden ist. Für die Geschichte, welche in Chroniken nicht selten ge- dehnt und ohne Kritik dargestellt ward, erwarben sich Ver- dienste: Luitprand (*p nach 968), Regino (915), Wi- tikind (Mönch zu Corvey 1004), Dithmar (Bischoff zu Merseburg ('s 1018), Hermannus contractus (i 1054), Lambert von Aschaffenburg (ck nach 1058), Bruno (t nach 1082), Mari an u s Sco tu s (f- 1086), Siegberr von Gemblours (-f 1112), und Otto von Frey sin gen (Sohn Leopolds 4 von Oestreich 1158).
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