1. Bd. 4
- S. 125
1824 -
Leipzig Frankfurt a. M.
: Hinrichs
- Autor: Pölitz, Karl Heinrich Ludwig
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 5 – Tertiärbereich
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Allgemeine Geschichte Europa'ö.
ihre Güter eingezogen werden. An Carnots und Barthese-
my's Stelle traten Merlkn (von Douay) und Francois
(von Neufchateau) ins Direktorium.
Nach diesem Machtsireiche wurden die Unterhandlnngen
mit England abgebrochen; dagen kam (17 Oct.) zu Campo
F o r m i o der Friede zwischen F r a n k r e i ch und O e st-
reich zu Stande. Für Frankreich unterzeichnete ihn Bona«
parte; für Oestreich die Grafen Cobenzl und Meerfcldt, und
der Marquis de Gallo. O e st r e i ch überließ Belgien an
Frankreich, und erkannte die ciöalpini sehe Republik
an, an welche es Mailand und Mantua abtrat. Dagegen
erhielt es von dem ehemaligen v cn e ti an i sch en Staate:
die Stadt Venedig, Istrien, Dalmatien, die Mündungen
des Cattaro, überhaupt alle Lander innerhalb einer Linie,
welche von Tyrol ausgehen, dem Waldstrome oberhalb Gar-
dola folgen, den Garda-See bei Lacisa durchschneiden, von
da bis St. Giacomo reichen, und dann der Etsch und dem
Po folgen sollte. Zugleich versprach Oestreich, den Herzog
von Modr na durch den Breisgau zu entschädigen, und
die Eröffnung des Friedenscongreffes zu Rastadt mit dem
teutschen Reiche zu bewirken. Frankreich behielt die ve-
netianischen Inseln und die Besitzungen in Albanien. In
den geheimen (erst spater bekannt gewordenen) Bedin-
gungen dieses Friedens hatte Oestreich, außer der Vcr-
zichtung auf das Frickthal und auf die Grafschaft Fal-
ken st ein, auch die Abtretung des linken Rheinufers mit
Einschluß von Mainz versprochen, wogegen sich Frankreich
verwenden wollte, daß Oestreich Salzburg, und den
Theil von Bayern bekäme, der zwischen Salzburg,
Tyrol und dem Inn und der Salza läge; auch hatte man
sich gegenseitig garantirt, daß Preußen, wenn es seine
Besitzungen auf dem linken Rheinufer zurück bekäme, gar
keine Entschädigung erhalten, die auf dem linken Rheinufer
verlierenden Fürsten aber in Teutschland selbst schadlos ge-
halten werden sollten. Endlich ward für das Haus Om-
nien eine Gebietsentschadigung festgesetzt, und östreichischer
Seits versprochen, die Entsagung des teutschen Reiches auf