1. Bd. 4
- S. 400
1824 -
Leipzig Frankfurt a. M.
: Hinrichs
- Autor: Pölitz, Karl Heinrich Ludwig
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 5 – Tertiärbereich
400
Achter Zeitraum.
Marienburg, das Herzogthum Bouillon, Saarlouis und
Saarbrück, das Land von der Saar bis zur Lauter, mit
der Festung Landau, der bei Frankreich 1814 gebliebene
Theil von Savoyen, so wie Nizza, Monaco und ein Theil
der Landschaft Ger von Frankreich getrennt wurden. Von
diesen Abtretungen kamen Philippeville, Marienburg und die
Souverainetat über das Herzogthum Bouillon an den König
der Niederlande; Savoyen und.nizza fielen an Sardinien
zurück; Versoir und der abgetretene Theil der Landschaft
Ger wurden zu dem Canton Genf, Saarlouis und Saar-
brück, überhaupt die abgetretenen Bezirke im Saar- und
Moscldepartemcut, zu den preußischen Rheinprovinzen ge-
schlagen; Bayern aber erhielt die Lander an der Lauter und
Queich mit Landau, obgleich die Festung selbst zur Bun-
desfestuug bestimmt ward.
Die Entschädigung im haaren Gelde ward für die Ver-
bündeten auf 700 Millionen Franken gesetzt, und zugleich,
wegen der fortdauernden innern Bewegungen in Frankreich,
unter Wellingtons Befehlen ein Heer von 150,000 Manu in
den Grenzprovinzen und Grenzfesiungen Frankreichs auf fünf
Jahre aufgestellt; doch so, daß diese Maasregel schon nach
drei Jahren zurückgenommen werden könnte, dafern bis da-
hin Frankreich im Innern beruhigt, und das Ausland nicht
weiter von demselben bedroht wäre. — Ein Zusatzartikel
erneuerte die schon zu Wien beabsichtigte Abschaffung des
Negerhaudels, über welche zu London und Paris durch die
Gesandten der Verbündeten entschieden werden sollte.
Gewarnt durch das Wiedercrscheiueu Napoleons in
Frankreich, und mit der richtigen Würdigung der bedeuten-
den innern Gahruug in diesem Reiche, unterzeichneten Oest-
reich, Rußland, Großbritannien und Preußen, gleichzeitig
mit dem Pariser Frieden, (20 Nov.) zu Paris einen Ver-
trag, nach welchem sie den frühern Vertragen zu Chau-
mcnr vom 1 Marz 1814 mnd zu Wien vom 25 Marz 1815
die dem gegenwärtigen Staude der politischen Angelegen-
heiten angemessenste Anwendung geben wollten, um Europa
vor den Gefahren zu sichern, welche demselben noch dro-