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1. Bd. 4 - S. 439

1824 - Leipzig Frankfurt a. M. : Hinrichs
Teutsch land. 439 sitzurigen, und, als Folge des Wiener Friedens, durch Ver- trag mit Bayern (26 Mai tslo), eine Vergrößerung sei- nes Gebietes mit einem Anwachse der Bevölkerung von un- gefähr 30,000 Einwohnern. Je bedeutender die geographischen Veränderungen und neuen Formen in den südlichen und westlichen Staaten des Rheinbundes, kurz vor und nach der Stiftung dieses Bun- des, waren; desto weniger trafen sie die nördlichen Staaten desselben. Nur das Königreich Sachsen überliest, für den von Preußen abgetretenen Cottbusser Kreis, an seiner westlichen Grenze einige Bezirke an das Königreich West- phalen; dagegen blieben die Lander der Herzoge von Sach- sen, der neuen Herzoge von Anhalt*), der beiden Her- zoge von Mecklenburg, der Fürsten von Schwarzburg, von Reust, von Lippe und von Waldeck' in ihren Grenzbeftim- mungen, und grösttentheils auch in ihrer innern Versasst:.: I unverändert. Blos die Besitzungen der Fürsten von Salm und der Herzoge von Ahremberg und Oldenburg lagen in- nerhalb der Linie, durch welche Frankreichs Grenzen am 10 Dcc. 1810 bis an die Ostsee erweitert wurden, und hör- ten seit dieser Zeit aus, Theile des Rheinbundes zu seyn. Bei solchem willkührlichen Einschreiten des mächtigen Protektors ward das ganze politische Daseyn des Rheinbun- des für die Zukunft gefährdet; denn wer konnte im Voraus das wiederhohlte Einverleiben teutscher Lander in den Um- fang des französischen Reiches berechnen! Nothwendig ward durch dies alles, dann durch die Fortschleppung der blühen- den teutschen Jugend auf ausländische Schlachtfelder, so wie durch die wegen der ununterbrochenen Kriege bedeutend gesteigerten Abgaben und Schulden in allen teutschen Lc'in- *) Nur der Herzog August Christian Friedrich von An- halt-Köchen gab seinem kleinen Staate cine neue, der französischen nachgebildete, Verfassung, (sie steht in den Europ. Consti tu t. Th. 2, S. 259 ff.), die aber nach sei- nem Tode O81-)' unter der vormundschaftlichen Regierung des Herzogs von Anhalt-Dessau über dessen minderjährigen Nachfolger, wieder aufgehoben ward.
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