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1. Bd. 4 - S. 484

1824 - Leipzig Frankfurt a. M. : Hinrichs
484 Achter Zeitraum. geben, wofür es die Fürstenthümer W ü r z b u r g und A sch a f- fenburg erhielt. Ein spaterer Staatsvertrag zwischen Oest- reich und Bayern (14 Apr. 1816) nöthigte das letzte, auch den größten Theil von Salzburg, so wie das Inn- und Hausruckviertel wieder an Oestreich zu überlassen, wogegen ihm jenseits des Rheins Rheinbayern mit Landau, und diesseits ein Bezirk im Fuldaischen (Hammelburg, Brückenau, Weihers u. a.), mit einigen von Dgrmstadt abgetretenen Aemtern (Miltenberg, Heubach, Alzenau) zugetheilt ward. Doch enthielt dieser Vertrag zugleich das Versprechen einer, die gemachten Abtretungen noch zu ergänzenden, Entschädi- gung, wodurch zugleich eine unmittelbare Verbindung zwi- schen den bayrischen Besitzungen am Maine und jenseits des Rheines bewirkt werden sollte. Bayern verlangte deshalb von Baden die rheinische Pfalz zurück, und spater kamen (18k8) die Entfremdungen zwischen Bayern und Baden über diesen Gegenstand zur öffentlichen Kunde. Da nun aber Bayern blos von Oestreich eine völlige Ausgleichung seiner Entschädigung zu fordern berechtigt war; so erklärte sich die öffentliche Stimme in Teurschland für die Erhaltung der Integrität Badens, und so ward auch diese Angelegen- heit theils auf dem Congresse zu Aachen, theils in dem allgemeinen Abschiede *) der zu Frankfurt ver- sa m m e lte n Te rr i tor i a lco m m i ssi o n (Oestreich, Ruß- land, Großbritannien und Preußen) am 20july 1819 entschieden. Bayern erhielt von Baden, durch besondern Vertrag vom 10 Jul. 1819, einen Theil des Amtes Wert- heim (nördlich an der Straße von Lengfurt nach Würz- burg), die Bewilligung einer Militairstraße durch das Ba- densche von Würzburg nach Rheinbayern, und von Oestreich eine ewige jährliche Rente von 100,000 Gulden. Zugleich überließ Oestreich an Baden die Souverainetat über Hohen- geroldseck. — Nach der Entlassung des Ministers Grafen von Montgelaö, (2 Febr. 1817), ward das bayrische Ministerium in fünf Zweige (des königlichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern, der Justiz, *) Er steht in der Allg. Zeit. 1320, N. 22 ff.
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