1. Bd. 4
- S. 484
1824 -
Leipzig Frankfurt a. M.
: Hinrichs
- Autor: Pölitz, Karl Heinrich Ludwig
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 5 – Tertiärbereich
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Achter Zeitraum.
geben, wofür es die Fürstenthümer W ü r z b u r g und A sch a f-
fenburg erhielt. Ein spaterer Staatsvertrag zwischen Oest-
reich und Bayern (14 Apr. 1816) nöthigte das letzte, auch
den größten Theil von Salzburg, so wie das Inn- und
Hausruckviertel wieder an Oestreich zu überlassen, wogegen
ihm jenseits des Rheins Rheinbayern mit Landau, und
diesseits ein Bezirk im Fuldaischen (Hammelburg, Brückenau,
Weihers u. a.), mit einigen von Dgrmstadt abgetretenen
Aemtern (Miltenberg, Heubach, Alzenau) zugetheilt ward.
Doch enthielt dieser Vertrag zugleich das Versprechen einer,
die gemachten Abtretungen noch zu ergänzenden, Entschädi-
gung, wodurch zugleich eine unmittelbare Verbindung zwi-
schen den bayrischen Besitzungen am Maine und jenseits des
Rheines bewirkt werden sollte. Bayern verlangte deshalb
von Baden die rheinische Pfalz zurück, und spater kamen
(18k8) die Entfremdungen zwischen Bayern und Baden
über diesen Gegenstand zur öffentlichen Kunde. Da nun
aber Bayern blos von Oestreich eine völlige Ausgleichung
seiner Entschädigung zu fordern berechtigt war; so erklärte
sich die öffentliche Stimme in Teurschland für die Erhaltung
der Integrität Badens, und so ward auch diese Angelegen-
heit theils auf dem Congresse zu Aachen, theils in dem
allgemeinen Abschiede *) der zu Frankfurt ver-
sa m m e lte n Te rr i tor i a lco m m i ssi o n (Oestreich, Ruß-
land, Großbritannien und Preußen) am 20july 1819
entschieden. Bayern erhielt von Baden, durch besondern
Vertrag vom 10 Jul. 1819, einen Theil des Amtes Wert-
heim (nördlich an der Straße von Lengfurt nach Würz-
burg), die Bewilligung einer Militairstraße durch das Ba-
densche von Würzburg nach Rheinbayern, und von Oestreich
eine ewige jährliche Rente von 100,000 Gulden. Zugleich
überließ Oestreich an Baden die Souverainetat über Hohen-
geroldseck. — Nach der Entlassung des Ministers Grafen
von Montgelaö, (2 Febr. 1817), ward das bayrische
Ministerium in fünf Zweige (des königlichen Hauses und
der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern, der Justiz,
*) Er steht in der Allg. Zeit. 1320, N. 22 ff.