1. Bd. 4
- S. 524
1824 -
Leipzig Frankfurt a. M.
: Hinrichs
- Autor: Pölitz, Karl Heinrich Ludwig
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 5 – Tertiärbereich
524 Lichter Zeitraum.
751.
Die il ly rischen Provinze;:.
Die illyrischen Provinzen *), am Tage nach
dem Wiener Frieden (15 Oct. 1809) vom Kaiser Napoleon
zur politischen Selbstständigkeit erhoben, wurden aus meh-
rern östreichischen Abtretungen, aus Krain, den: Villa-
cher Kreise, dem östreichischen Antheile an Istrien, aus
Fiume und Triest, dem Littorale, und dem abgetre-
tenen Theile von Kroatien auf dem rechten Ufer der San
gebildet; auch ward von demkönigreiche Italien Dalmatien,
Istrien und das Gebiet der ehemaligen Republik Ragusa
damit verbunden. Die Regierung dieses in sieben Provinzen
getheilten Staates, mit einer Bevölkerung von ungefähr
anderthalb Millionen Einwohnern, ward von Napoleon nur
einstweilig angeordnet, und blieb in diesem Zustande bis zu
seiner Thronverzichtung im Jahre 1814. Doch hatte er be-
reits im Jahre 4 812, bei seinem mit Oestreich gegen Ruß-
land abgeschlossenen Bündnisse, dem Kaiser von Oestreich
die Zurückgabe der illyrischen Provinzen gegen die Abtretung
des östreichischen Galiziens versprochen, dafern das König-
reich Polen wieder hergestellt werden sollte. — Die ehema-
lige Republik Ragusa innerhalb des Gebietes von Dal-
matien, stand, bis zur Besetzung derselben (1806) von den
Franzosen, unter türkischem Schutze. Der große
Rath derselben umfaßte alle Adeliche, welche das acht-
zehnte Jahr zurückgelegt hatten; er war die Quelle aller
Macht des Staates, und hatte das Recht über Leben und
Tod, so wie das Begnadigungsrecht. Der Senat, der
aus 45 Mitgliedern bestand, bestimmte und verwaltete die
Abgaben, ernannte die auswärtigen Gesandten, und hatte
das Recht, Gesetze zu geben, Krieg anzukündigen, und
Frieden zu schließen. Die vollziehende Gewalt hinge-
gen lag in den Handen von sieben Senatoren, welche den
kleinen Rath bildeten, an dessen Spitze ein Rettore
(Rector) stand. —
) §. 692.