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1. Bd. 3 - S. 271

1824 - Frankfurt a. M. Leipzig : Hinrichs
271 Nordamerikanische Freistaaten. für den Anban von Gegenden nöthig, die bei weitem nicht die Vortheile der südamerikanischen Kolonieen von Seiten des Klima, des Naturreichthums und des glücklichen Bo- dens genießen. Dennoch waren die ersten Kolonisten nur Factorcn und Handelsbediente der beiden Handelsgesellschaften zu Lon- don und Plymouth, und Rcligionsfanatismus wüthete lange gegen die einwandernden Quaker. Die Harte der Navigationsacte ward für die Kolonisten dadurch gemildert, daß man in England auf alle Erzeugnisse, welche ebenfalls von den nordamerikanischen Kolonieen geliehen wurden, bei ihrer Einfuhr aus andern Landern einen erhöhten Zell legte, wodurch der Absatz der nordamerikanischen Erzeugnisse er- leichtert und befördert ward. Doch begann die höhere Blü- the dieser Kolonieen erst wahrend der Regierungsjahre W i l- helms 3; denn Wilhelm, in einem Handelssiaate erzo- gen und gebildet, trug die richtigern Grundsätze für die Behandlung und Benutzung der Kolonieen von Holland auf England über, und machte sie zunächst in Hinsicht auf Nordamerika geltend. Besonders fand er, daß diese Kolo- nieen dem Mutterstaate Schiffsbauholz, Eisen, Kupfer, Pech und Theer liefern konnten, welche Gegenstände Eng- land bis dahin vom Schweden und Rußland für hohe Preise kaufte; auch gewann England Korn, Reis, Tabak, Flachs und Hanf von den nordamerikanischen Provinzen. Als nun die Erzeugnisse der Kolonieen sich so vermehr- ten, daß sie in Großbritannien allein nicht verzehrt, und wegen der Frachtkosten nicht mit Vortheil an Auswärtige abgesetzt werden konnten, wäre die Erlaubniß, daß die Ko- lonieen den Ueberstuß ihrer Erzeugnisse selbst ins Ausland verführen und gegen ihre Bedürfnisse vertauschen dürften, wohl der natürlichste und leichteste Ausweg für ihren Ge- werbssteiß gewesen; er hatte aber freilich die Gültigkeit und Kraft der Navigation säete unaufhaltbar vernichtet. Die englischen Minister legten, also erhöhte Taren auf die in die britt'.sthen Kolonieen eingeführten fremden Erzeug- nisse, besonders weil die Vertheidigung und Verwaltung der
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