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1. Bd. 3 - S. 293

1824 - Frankfurt a. M. Leipzig : Hinrichs
Schweden. 293 senat gefangen zu nehmen, (19 Aug. 1772) und die Ver- fassung wie im Jahre 1680 herzustellen, ohne sich die un- beschrankte Souverainetat anzumaßen. Der König theilte vielmehr nach der Verfassung von 1680, die höchste Ge- walt mit den Standen, dem Adel, der Geistlichkeit, dem Bürger- und Bauernstände, in deren Hände er die gesetz- gebende Gewalt und das Zustimmungsrecht zu einem An- griffskriege niederlegte, sich aber die vollziehende Gewalt vorbehielt. Seit dieser Zeit gewann Schweden von neuem au Wohlstand und Kraft, und obgleich der hohe Adel dem Könige abgeneigt war; so blieb ihm doch der Bürger- und Bauernstand ergeben. Unter dem Schutze der im amerikani- schen Kriege von Rußland eingeleiteten bewaffneten nordi- schen Neutralität bekam der schwedische Handel neues Le- den, und der Gewerbssteiß stieg höher mit dem hergestellten Umlaufe des baaren Geldes. — Von Frankreich erhielt Schweden (1784) für ansehnliche Rückstände von Hülfsgel- dern die kleine Insel Barthelemy in den Antillen abge- treten, auf welcher Gustav einen Freihafen errichten ließ. Je mehr sich Gustav seines wohlthätigen Einflusses auf die höhere Blüthe des schwedischen Reiches bewußt war; desto mehr schmerzte ihn die Abneigung des Adels und die immer sichtbarer werdende Opposition desselben gegen seine Absichten. Je stärker sich diese auf dem Reichstage von 1786 zeigte; desto weniger nahm Gustav seit dieser Zeit bei seinen politischen Planen auf die Stände Rücksicht, und herrschte beinahe mit unumschränkter Gewalt. Während daß die Kaiserin Katharina 2 im Kriege mit den Türken beschäftigt war, griff er plötzlich (23 Jun. 1788) Rußland an, vielleicht um den ehemals an Rußland ver- lornen Theil von Finnland an Schwöen zurück zu bringen, vielleicht auch aus tiefer liegenden geheimen Ursachen. Der Sieg in der Seeschlacht bei Hochland, einer Insel im sinnländischen Meerbusen, (17 Jul. 1788) blieb unent- schieden. Der schwedische Adel, der in der Marine diente, legte die Waffen nieder, weil der König ohne Zuziehung der Stände keinen Krieg anfangen könne. Ein augenblicklicher
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