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1. Theil 1 - S. 4

1809 - Leipzig : Hinrichs
4 Einleitung 3* Dock werden durch den Erwerb dieser Länder die einzelnen Perioden") für die Darstellung der vateriändi« schen Geschichte selbst nach einem sehr einfachen Principe bestimmt. Zn der historischen Vorbereitung entwickeln wir die einzelnen Momente aus der ältesten Ge- schichte der Mark gras schaff Meißen, bevor noch das Haus Wettin rum erblichen Besitze der markgrasilchen Würde gelangte. Die erste Periode enthalt die Geschickte des Meißner landes seit der Erblichkeit der markgraslichen Würde im Hause Wecriir bis zur Verbindung Thüringens mit Meißen; von 1127 —1247 nach Cdristo; ein Zeitraum von 120 Jahren. Angehängt wird dieser ersten Periode eine Ueber- sicht über die Geschichte Thüringens, vor ») Je weniger die meiste« ältern Bearbeiter der vaterlän- dischcu Geschichte von der Meißnischen Gescvichte als der Geschichte des Srammlandcs ausgingen, sondern gewöbnuch mit den Sachsen oder Thüringern anhoben, — obgleich ge- genwärtig diese bessere Behandlung und Anordnung der Materialien die herrschende in den neuerlich erschienenen Lehrbüchern der sächsischen Geschichte geworben zu seyn scheint, desto mehr darf ich wohl daran erinnern, daß ich jenes Princip in meinen (übrigens sehr aphoristischen) Ru- briken der sächsischen Geschichte und Verfas- sung, welche bereits 1798 abgedruckt wurden, festhielt, und tu meinen Vorlesungen über die vaterländische Geschichte jedesmal festgehalten habe. Es freut mich indessen, daß diese auf jeden Fall richtigere und zweckmäßigere Zorm der Einthetlung und Darstellung der sächsischen Geschichte itzt die allgemeinere wird.
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