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1. Theil 1 - S. 71

1809 - Leipzig : Hinrichs
Von 1127 —1247' M* Heinrich der Erlauchte. (1221 ff.) * Von Dietrichs fünf Söhnen wählte der erste, Die- trich, und der vierte, Heinrich, den geistlichen Stand. Der zweite und dritte, Otto und Konrad, starben früh« zeitig. Nur Heinrich der jüngere (1218 aebvhren), der nachher den Beinamen des Erlauchten erhielt, folgte in dem Besitze und der Regierung der väterlichen Länder. Während seiner Minderjährigkeit führte seiner Mutter Bru« der, der Landgraf Ludwig der Heilige von Thürin- gen, (selbst nach dem Willen des Markgrafen Dietrichs,) der seine Schwester, die verwitwete Markgräfin, zur Mure« genrin annahm, die vormundschaftliche Regierung. Ihm huldigten die Stände der Markgrafschaft, und versprachen zugleich, den Landgrafen als ihren Herrn anzuerkennen, wenn Heinrich minderjährig sterben sollte; auch erhielt der Landgraf ( 1226) sogar von dem Kaiser Friedlich 2 zu Cre« mona die eventuelle Belehnung mit Meißen auf diesen Fall. —• Doch machte ihm der Dtschoff von Mer« seburg, Eckard, die Verwaltung des Osterlandes (Leipzig, Grimma, Borna und Groitzsch — und über die meißni- schen Lander zwischen der Mulde und Saale überhaupt) wegen der landesherrlichen Rechte streitig, die er sich über dasselbe anmaaßte. Ob nun gleich der Rechtsgrund dieser Anmaßung nicht angegeben werden kann; so belegte dock der D schaff den Landgrafen, den jungen Prinzen Heinrich, und dar Land selbst mir dem Banne, den er nicht eher aufhob,
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