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1. Theil 1 - S. 127

1809 - Leipzig : Hinrichs
Von 1247—1422*' 127 Graf Günther, a»f dem Wege nach Dalästma starb, als ein eröffnetes Lehen eingezogen, die Grafschaft Gleisberg an stck gebracht, Gerstun gen (1402) vom Abte von Fulda erkauft, und den Landgrafen Herrmann von Hessen bekämpfte. Nach seinem Lode solare ihm sein Sohn Frie- drich der Friedfertige (auch der Einfaltige genannt) (1406 —1440)/ der während seiner Regierung ganz von seinem Schwiegervater, dem Grafen Günther von Schwarzburg, abhängig war Mir Friedrich kamen die beiden osterlandischen Fürsten, Friedrich der Streitbare und Wilhelm 2, sogleich nach dem Tode ih.es Oheims, Wilhelms i von Meißen (1407), über dessen Erbschaft in Streit, der erst im Zahre 1412 31 Jul.) durch einen bestimmten Theilungstractat völlig befficigt wurde. In diesem Traetate erhielten die osterlandischen Fürsten denjenigen Theil von Meißen, der mit Lyren Besitzungen grenzte, Frie- drich der Friedfertige aber denjenigen Theil, der an Böh- men stößt, und die vogtläudischen Districte*). Das Schloß und die Stadt Meißen, und die Oberhoheit über das Kloster Altenzelie behielten beide Linien gemeinschaftlich, auch vereinigten sie sich über das gegenseitige Erbrecht. Demungeachtet hatte der Graf Günther von Schwarz« bürg, der schon im Jahre 1408 von den beiden Brüdern zu dem Versprechen gebracht worden war, sich keine Vor- mundschaft über seinen Schwiegersohn anzumaßen, den letz« kern dahin bewogen, daß er seine Besitzungen an Mainz, Hessen und Böhmen, auf den Falt seines Todes, ver- *) vgl. Braun, Th. z, S. 578 f.
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