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1. Theil 1 - S. 128

1809 - Leipzig : Hinrichs
;|2g Zweite Periode. kaufen Me. Friedrich und Wilhelm 2 drangen deshalb wir einem Heere (1412) in Thüringen ein, und nöthig« ten ihren Vetter zu der Zusage, daß er in keiner wichtigen Angelegenheit des Landes etwas ohne ihre Zustimmung thun wollte. Doch auch dadurch wurden noch nicht alle Zrrun« gen zwischen beiden Linien für die Zukunft gehoben, da der Graf von Sedwarzburq die Schwäche seines Schwiegersohns fortdauernd zum Nachtheile der Vettern desselben zu benutzen suchte, und Friedrich der Friedfertige 1422 von neuem versprechen mußte, nichts von seinen Landern zu ver- äußern. — Eine Folge dieser schwachen Administration waren die kn Thüringen mehrmals auöbrechenden innern Unruhen. So bildete sich ums Jahr 1412 die sogenannte Fleglerge- sell schaft aus Dreschern, Tagelöhnern, Holzhauern, und einigen räuberischen Edelleuten, an deren Spitze der Graf Günther von Schwaczburg*) nebst dem Herrn von Heldrungen stand. Der letztere überfiel den Grafen Ulrich von Höllenstein und nahm ihn gefangen. Die Mark- grafen Friedrich und Wilhelm bezwangen aber den Ritter von Heldrungen, nahmen ihn gefangen, und gaben (i4i3) -») Müllers sächsische Annalen, S. 7 sagt: „Gestalt denn auch uni solche Zeit deshalben der sogenannte Fl eg- te rkrleg in Thüringen sich erhub, welche Gesellschaft, weiln selbige meisientheils aus Trrschern, Taglöhnecn, Mädcrn, Holzhauern und dergleichen losen Gesindlein, wie auch eint-- ' gen verdorbenen von Adel bestund, und ihrer viel Treschflc- gel zum Gewehr führten, daher die Flegler geselle schüft genennet rc."
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