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1. Theil 1 - S. 237

1809 - Leipzig : Hinrichs
Von 1422— i6z5. 2z7 malige Consistorium zu Meißen 1588 wiederhergestellt wur» de. Unter Crells Autorität regte sich, nach Aufhebung der Verpflichtung auf das Cvncordienbuch, der Kr »ptocal- vini 6 mus in Sachsen von neu m, der in der letzten Re» gierungszeit des Churfürsten August nur gewaltsam unter- drückt worden war. Auch war der Churfürst Christian selbst demselben geneigt, seit sein Schwager, der Pfalzgras Johann Kasimir von Laurern, bei ihm lur den Calvinismus gewirkt Harts. Die Gattung. die zwischen den .Gryotocal« vinisten und den strengen Lutheranern entstand, und die besonders nach der Abschaffung des Exorcismus bei der Taufe (1591) mehrere bedenkliche Symptome zeigte, würde Crell viellpjckt niedergedrückt haben, wenn Christian > län« ger gelebt harre. So aber starb der Churfürst frühzeitig (1591), und Ceell, der such vrele feinde unter dem von ihm zurückgesetzten Adel, unter den Höflingen und unter den strengen Lutheranern zugezogen hatte, ward, noch vor dem Leichenbeqängnlffe des Churfürsten, auf Verlangen eines Ausschuffs der Ritterschaft und der vermittweten Churfüc» stin (2z Oct.), nebst seinen beiden Secrerairen, und den beiden Theologen, O. Prerius und O. Gundermann verhaftet. Die beiden letztern wurden nach einiger Zeit des Verhafts wieder entlassen. In die kurze Reqierungszeit des Churfürsten Chri» stian i gehört die Anwartschaft auf die Reuß'schen Länder*), welche ec von Böhmen, bei der Belohnung *) Böhmen hatte nach der Wittenberger Kapitulation die säch- sische Lebnshoheir üi'c- o-/ Reiiñifcl'en Bestyunaen zur.ick- genomme:-; auch bax-e m dem Vertrage zu chrug tzixgs-) feierlich darauf verzichtet.
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