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1. Theil 1 - S. 291

1809 - Leipzig : Hinrichs
Von 1635—1806. 291 benachbarten Landesfürsten dem Ausspruche des Churfürsten zu unterwerfen versprach. Für diese Bewilligungen harre dar Haus Schwarzburg, bereits nach dem Neeefse von 1699, ioo,coo Thaler bezahlt, in dem Nebenrecesse \ von 1700 gewisse Beiträge zur sächsischen Steuer übernom- men, und in Angemessenheir zu dem Vertrage vom 12 Iul. 1702 noch 100,000 Thaler nachbezahlt. Während der Abwesenheit des Königs in Polen hatte derselbe bereits 1697 den Fürsten Egon von Fürsten, berg zum Statthalter in Sachsen mit großen Vor. rechten ernannt, und ihm einige Rathe zugegeben, aus welchen der sogenannte Revisionsrath gebildet wurde, welchem der König so viele Rechte bewilligt harte, daß die Landsiände laute Beschwerden darüber erhoben, so daß der König sich 1700 genöthigt sah, diese Regierungssorm auf. zuheben, und den Landständen — der Ritterschaft und den Städten — ihre Rechte, Freiheiten und Privilegien von neuem zu bestätigen. — Doch errichtete der König, frei- lich Anfangs zunächst mit Rücksicht auf Polen, das ge- heime Kabiuel (1704), welches in unmittelbarer Ver. bindung mit der Person des Regenten steht, und dessen Resolutionen, mir der Unterschrift des Königs versehen, alle diejenigen Staatsverhältnisse betreffen sollten, welche für den Regen teil selbst gehörten und an seine Person ge- langten. Einige Einwendungen der Landstände gegen diese neue Einrichtung wurden von dem Könige nicht weiter be- rücksichtigt. Hatte schon in der zweiten Hälfte des dreißigjährigen Krieges die Anwesenheit der Schweden dem sächsischen Staate tiefe Wunden geschlagen; so geschah dies von neuem in M
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